Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=430809Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers auf dem HB 2673 (Krake)
3816W-254.04/2673/0000:Instandsetzung HB Krake
Reparatur von Wasserfahrzeugen (50241100)
Dienstleistungen
Lieferung und betriebsfertiger Aufbau eines Hubsteigers auf Dem HB Krake. Dazu Demontage und Entsorgung des alten Hubsteigers einschl. Hydraulik, Elektrik und Ölentsorgung. Änderung/ Erneuerung der schiffbaulichen Fundamente für den neuen Hubsteiger sowie Lieferung und betriebsfertige Installation der neuen Komponenten für die Hydraulik und Elektrik. Diverse Instandsetzungsarbeiten, Konservierungsarbeiten zum Erhalt eines neuen Unionszeugnisses.
Berlin (DE300, NUTS 3)
Sitz des Bieters,der den Zuschlag erteilt bekommt
Lieferung und betriebsfertiger Aufbau eines Hubsteigers auf dem HB Krake und diverse Instandsetzungsarbeiten zum Erhalt eines neuen Unionszeugnisses.
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen; siehe auch Eintragungen im Formblatt 133/333b-L/F, EU, Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, siehe auch Eintragungungen im Formblatt 133/333b-L/F, EU, Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.02.2022
23:00
- Deutsch (DE)
24.03.2022
16.02.2022
10:00
WSA Spree-Havel
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach §160(3) Nr.4GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
16.12.2021