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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022

Next Steps

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18.12.2021 (last modified at 10.02.2022)

14.02.2022 10:00

14.02.2022 10:00

31.1_44322/001/2021

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Umweltschutz

10.02.2022 16:45

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Reideburger Straße 47
Postleitzahl:06116
Ort:Halle (Saale)
NUTS:Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022

31.1_44322/001/2021

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen (90742000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Zu kartieren ist der Lärm von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 000 000 Kfz pro Jahr (DTV > 8 200) außerhalb der beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle sowie Dessau-Roßlau, Landsberg, Merseburg, Schkopau und Weißenfels. Die zu kartierenden Straßenabschnitte umfassen eine Gesamtlänge von 889,14 km. Es sind für insgesamt 101 lärmkartierungspflichtige Städte und Gemeinden Lärmkarten zu erstellen. Eine Übersicht der betreffenden Städte und Gemeinden ist im Anhang 1 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Zwecks Erfüllung von EU-Vorgaben ist es notwendig, dass zusammenhängende Kartierungsabschnitte fortlaufend über die Gemeindegrenze hinaus berechnet werden.

Die Modelldaten der georeferenzierten Straßenabschnitte können vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Berechnung der Lärmkarten sind die Linienquellen ausreichend lang, aber mindestens 2000 m über das Berechnungsgebiet hinaus zu wählen, um eine korrekte Berücksichtigung bei der Ausbreitungsberechnung und damit verbundenen Abbildung der dargestellten Ausbreitungsergebnisse zu gewährleisten.

Für die Erstellung der Ausbreitungsmodelle durch den AN kommen dreidimensionale Gebäude (LoD1) als Multipatch-Feature (ATKIS-Daten zur Bezeichnung der Gebäudenutzung und Adressbezeichnungen sind enthalten) sowie DGM1-Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) im ASCII-Format zum Einsatz. Hiermit lassen sich Verkehrswege, Brückenlager und Lärmschutzwälle entlang des Verkehrsweges weitestgehend gut modellieren.

LoD1- und DGM1-Daten werden vom LAU für die zu kartierende Bereiche kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Für 101 Städte und Gemeinden sind die im Anhang näher bezeichneten Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 889,14 km zu kartieren.

1. Die Projektlaufzeit endet am 30.06.2022.

2. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist nicht möglich.

3. Die Terminierung ist daher strikt einzuhalten

Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Anlage 01 dargestellt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.03.2022

30.06.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter wie folgt:

Vorlage der AVPQ oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt

oder Bewerbererklärung Anlage 8 (wenn nicht EEE gewählt)

oder EEE (falls keine AVPQ oder ULV und keine Wahl der Anlage 8)

und Anlage 9 - Firmenprofil

Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten die selben Regelungen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen oder Konsortien vergeben. Die berufliche Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die nachfolgenden und zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt werden.

1. Angebote sind nur für die gesamte ausgeschriebene Leistung zulässig, Angebote für einzelne Leistungsbestandteile sind nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zulässig. Bieter müssen über die Befähigung zur sach- und fachgerechten Erbringung sämtlicher Leistungsbestandteile verfügen.

2. Ausreichende Erfahrung in der wissenschaftlich-analytischen Bearbeitung auf den Gebieten der Akustik, Lärmkartierung und Geoinformation in den letzten fünf Jahren (Grund: Lärmkartierungen sind gemäß bundeseinheitlicher Regelungen nur alle 5 Jahre durchzuführen) ist über Referenzangaben in einer Referenzliste nachzuweisen. Zu jeder Referenz sind die folgenden Angaben beizubringen (vgl. Anlage 4):

- Titel/Bezeichnung (von Projekt oder wissenschaftlicher Arbeit)

- Zeitraum/Projektlaufzeit

- Ggf. Auftrags- bzw. Fördersumme (brutto)

- Auftraggeber

- Beschreibung der Leistung/Hinweis auf Veröffentlichung (z. B. Internetlink zum Abschlussbericht)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrags zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 8 bzw. Anlage 7, AVPQ oder ULV.

Die eingestellten Dokumente (Anlage 00 - Anschreiben, Anlage 01 - Leistungsbeschreibung EU-Lärmkartierung, Anlage 02 - Angebotsschreiben, Anlage 03 - Preisblatt, Anlage 04 - Referenzliste, Anlage 05 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen, Anlage 06 - Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen, Anlage 07 - Hinweise zur Abgabe Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 08 - Bewerbererklärung Abschnitt 2 Basisparagraf, Anlage 09 - Anlage-Firmenprofil Umsatz-Anzahl-Beschäftigte, Anlage 10 - Bietergemeinschaft, Anlage 11 - Erklaerung Nachunternehmereinsatz, Anlage 12 - Muster Zuschlagskriterien, Anlage 13 - Erlaeterungen Zuschlagskriterien, Anlage 14 - Berufliche Leistungsfähigkeit, Anlage 15 - Datenschutz Information DSGVO) werden Bestandteil des Auftrags.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.02.2022

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.02.2022

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle (Saale)
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.02.2022



Version history

Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.

07.02.2022


10.02.2022




07.02.2022


10.02.2022




02.02.2022


04.02.2022




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