Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungs Analyse Microsoft-Produkte
ZIB 21.13 - 0828/21/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Beratungsprojekt Microsoft - Produkte
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Unterstützungs Analyse Microsoft-Produkte
Preis
01.04.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Personalprofile
Für eine wirtschaftliche Ausführung des Auftrags ist der Einsatz von qualifiziertem Personal erforderlich.
Führen Sie sämtliche Mitarbeiter (MA) des Projektteams sowie deren - nicht notwendigerweise nur fachspezifische - Rollenqualifikationen in Form von Personalprofilen auf.
Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen.
Geben Sie im Profil der Projektleitung auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Ordnen Sie die MA den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) zu.
Erläutern Sie anhand von konkreten Projekten oder Publikationen, an denen die einzelnen MA maßgeblich beteiligt waren, warum das Projektteam aus Ihrer Sicht alle in Kapitel 3.4.1 definierten Mindestanforderungen erfüllt.
Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Referenzen ein (Verweis auf beiden Eignungskriterien aufgeführte Referenzen möglich) und erläutern Sie die Tätigkeiten,
die von den jeweiligen MA im Rahmen dieser Referenzen erbracht wurden und welche Erfahrungen der jeweilige MA dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt / die
Abdeckung der definierten Mindestanforderungen relevant sind.
Es muss für das BSI klar ersichtlich sein, auf welche konkrete Mindestanforderung sich die beschriebenen Referenzen beziehen.
Die genannten Referenzprojekte der eingesetzten MA müssen nicht im Zusammenhang mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) stehen.
Die gesamte Darstellung sollte pro Mitarbeiter zwei DIN-A4 Seiten nicht überschreiten.
Firmenprofil
Erstellen Sie von sich (ggf. als Generalunternehmer bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) ein aussagekräftiges Firmenprofil.
Die Darstellung muss in tabellarischer Form erfolgen und folgende Punkte umfassen:
• Offizielle Bezeichnung
• Rechtsform
• Firmensitz und Standorte
• Struktur und Organisation
◦ z.B. Abbildung des Organigramms
• Geschäftsfelder
◦ Auflistung der einzelnen Geschäftsfelder
◦ Benennung der Geschäftsfelder, die für den hier zu vergebenden Auftrag relevant sind (auftragsbezogene Geschäftsfelder)
◦ ggf. nähere Ausführungen / Erläuterungen zu den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
• Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
• Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr). Die Angabe kann bei einer nicht-gewinnorientierten Institutionen, z.B. öffentlichen Hochschulen, entfallen.
Gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft auf die Aufteilung der zu erbringenden
Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein.
Unterauftragnehmer
Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht (siehe Ziffer 1.1 des Angebotsformulars), so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzuführenden Leistungen genau zu benennen.
Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussagekräftiges Firmenprofil inkl. der folgenden Angaben:
• Offizielle Bezeichnung
• Rechtsform
• Firmensitz und Standorte
• auftragsbezogene Geschäftsfelder
• Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
Wird die Leistung ohne Mitwirkung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so beantworten Sie dieses Eignungskriterium bitte mit "Kein Unterauftragnehmer".
Die Weitergabe von wesentlichen Projektteilen an nicht genannte Unterauftragnehmer ist nicht erlaubt.
Ausschluss eines Interessenskonflikts
Ziel ist ein unvoreingenommenes Untersuchungsergebnis, bei dem Neutralität des Untersuchenden nachgewiesen werden kann.
Bestätigen Sie, dass weder Sie, die Partner im Rahmen der Bietergemeinschaft noch die Unterauftragnehmer durch die Erbringung der Leistung in einen Interessenskonflikt
gelangen, d.h. dass alle Beteiligten in der Lage sind bei der Bewertung neutral zu bleiben.
Wurde die Frage mit "Nein" beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann
in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.01.2022
11:30
- Deutsch (DE)
23.03.2022
26.01.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.12.2021