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Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.12.2021

11.01.2022 09:00

11.01.2022 09:00

8012-D-400-2021-0027

Thüringen: ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

20.12.2021 14:52

2021/S 243-641219

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Hallesche Straße 20
Postleitzahl: 99085
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing)

8012-D-400-2021-0027

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Zum Ende Februar 2022 laufen Leasingverträge über von ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (nachfolgend: AG) verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus.

Gegenstand des mit Wirkung ab 01.03.2022 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.

Insbesondere werden die Leasing- und Servicebedingungen des Auftragnehmers Vertragsbestandteil und müssen dem Angebot beigefügt werden.

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)

Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung (77211000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)

Thüringen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

- siehe II. 1. 4)

- näheres ist des Weiteren der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag betreffend alle 5 Geräte oder nur betreffend einzelne Geräte um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption ist maximal dreimal möglich. Der Auftraggeber kann diese Option spätestens 3 Monate vor Vertragsende, d.h., jeweils bis zum 30.11. ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Die einzusetzenden Geräte benötigt, müssen nachweislich für den vorgesehenen Einsatz einzeln geeicht sein. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.

- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen,

- Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.01.2022

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.01.2022

09:01

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Frist für Bieterfragen: 05.01.2022, 09:00 Uhr


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.12.2021



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