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Ausschreibungsdetails

3621EMF109 - 5G: Risikowahrnehmung der Bevölkerung und Möglichkeiten dialogorientierter Wissenschaftskommunikation

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11.12.2021 (letzte Änderung am 20.01.2022)

26.01.2022 15:00

26.01.2022 15:00

ZD2.1/AG-R-0831/3621EMF109

Bundesamt für Strahlenschutz

20.01.2022 16:00

2021/S 242-638145

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Nationale Identifikations-Nr.: DE152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Ort: Salzgitter
NUTS: Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-183331539
Hauptadresse: http://www.bfs.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

3621EMF109 - 5G: Risikowahrnehmung der Bevölkerung und Möglichkeiten dialogorientierter Wissenschaftskommunikation

ZD2.1/AG-R-0831/3621EMF109

II.1.2)
CPV-Code

Sozialforschung (79315000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

5G: Risikowahrnehmung der Bevölkerung und Möglichkeiten dialogorientierter Wissenschaftskommunikation

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402, NUTS 3)

Cottbus

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der neue Mobilfunkstandard 5G wird aktuell und in den kommenden Jahren schrittweise in Deutschland eingeführt. Ähnlich wie bei den vorherigen Mobilfunkgenerationen weckt dies in einem Teil der Bevölkerung Sorgen vor Gesundheitsgefahren. Die öffentlich zugängliche Informationslage ist dabei diffus und das Thema der vom Mobilfunk genutzten elektromagnetischen Felder fachlich komplex. Klassische lokale Informationsveranstaltungen bestehend aus Vorträgen und Fragerunden mobilisieren tendenziell gegenüber dem Mobilfunk skeptisch bis oppositionell eingestellte Bürger*innen. Die übliche Teilnehmenden- & Altersstruktur des dortigen Publikums entspricht somit nicht zwingend dem der Gesamtgesellschaft und deren Meinungsquerschnitt. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist daher die Verknüpfung von demoskopischen Instrumenten und dialogorientierten Formaten, die methodisch über den üblichen Bürgerinfoabend hinausgehen. Anhand einer Stichprobe an Zufallsbürger*innen gilt es die Wirkung von deliberativ angelegten Informationsangeboten auf die Sichtweisen der Teilnehmer*innen gegenüber Mobilfunk/5G hin zu untersuchen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 20

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter weist seine Eignung über drei Referenzen im Bereich vergleichbarer Bürgerdialoge sowie drei Referenzen in vergleichbaren sozialwissenschaftlichen Bereichen nach. Die Referenzen sind nicht älter als fünf Jahre. Jede Referenz ist auf einer halben DIN-A4 Seite zusammengefasst darzustellen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen.

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.01.2022

15:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.01.2022

15:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.01.2022



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

17.01.2022


20.01.2022




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