Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgentechnik 2021 und 2022
331-2021-0484
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Lieferauftrag
Röntgentechnik (ScanVans und div. Röntgengeräte)
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Lieferung von Kastenwagen mit integrierten Gepäckröntgengeräten
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
3 Kastenwägen mit integrierten Röntgengeräten
01.06.2022
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (7555 single view)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
6 Röntgengeräte zur Kontrolle von Reisegepäck (7555 single view)
01.06.2022
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Reisegepäck (7555 dual view)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
11 Röntgengeräte zur Kontrolle von Reisegepäck (7555 dual view)
01.06.2022
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Fracht - 100100 (single view)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Düsseldorf (DEA1, NUTS 2)
1 Röntgengerät zur Kontrolle von Fracht - 100100 (single view)
01.06.2022
nein
nein
Lieferung von Röntgengeräten zur Kontrolle von Fracht - 100100 (dual view)
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
10 Röntgengeräte zur Kontrolle von Fracht - 100100 (dual view)
01.06.2022
nein
nein
Lieferung eines Röntgengerätes zur Kontrolle von Reisegepäck
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Köln (DEA2, NUTS 2)
Röntgengerät zur Kontrolle von Reisegepäck
01.06.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.02.2022
10:00
- Deutsch (DE)
30.11.2022
01.02.2022
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
09.12.2021