Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Lernvideos (mind. 40 Min.) für die BAköV (Lose 1-12)
B 12.20 - 0781/20/VV : 1
Videofilme (32354500)
Lieferauftrag
Beschaffung von Lernvideos zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV (Lose 1 - 12)
807.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Künstliche Intelligenz (LOS 1)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvdeos zum Thema "Künstliche Intelligenz" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Big Data (LOS 2)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Big Data" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Open Data (LOS 3)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Open Data" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Cloud (LOS 4)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Cloud" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Quantencomputer (LOS 5)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Quantencomputer" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Internet of Things (LOS 6)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Internet of Things" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Scrum (LOS 7)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Scrum" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Mobiles Arbeiten (LOS 8)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Mobiles Arbeiten" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Nutzerzentrierung, inkl. Design Thinking (LOS 9)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Nutzerzentrierung, inkl. Design Thinking" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Data Literacy (LOS 10)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Data Literacy" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Selbstlernkompetenz (LOS 11)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Selbstlernkompetenz" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Digitale Ethik (LOS 12)
E-Learning (80420000)
Videofilme (32354500)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Beschaffung eines Lernvideos zum Thema "Digitale Ethik" zur Bereitstellung auf dem ILIAS-Fortbildungsportal der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
08.03.2022
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
10.01.2022
11:30
- Deutsch (DE)
14.04.2022
10.01.2022
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
In diesem Verfahren muss die Eignung nicht nachgewiesen werden. Ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden als gegeben angesehen.
Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise:
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Angebotsmuster:
Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der Leistungsbeschreibung an den Liefergegenstand (hier: Lernvideo) wird schon vor Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben dieser Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient das Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität der Leistung zu bewerten.
Das Verfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das losspezifische Angebotsmuster (also nur das Lernvideo) vom Bieter auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) im MP4-Dateiformat auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist an das
Beschaffungsamt des BMI
Angebotssammelstelle
Brühler Str. 3
53119 Bonn
zu senden.
Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den
Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen unter
Ziffer 3.7 zu entnehmen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
03.12.2021