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Ausschreibungsdetails

Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 4) (B 12.17 - 9926/21/VV : 4)

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04.12.2021 (letzte Änderung am 13.01.2022)

21.01.2022 11:30

21.01.2022 11:30

B 12.17 - 9926/21/VV : 4

Beschaffungsamt des BMI

13.01.2022 15:21

2021/S 237-624683

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1013
Fax: +49 2289910610-1013

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 4)

B 12.17 - 9926/21/VV : 4

II.1.2)
CPV-Code

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 4)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

18.800.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Mengenlos 4a)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 4, Mengenlos 4a))

Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist in Fachlos 4 die Konzeption und Produktion von Videos als Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Aus der Rahmenvereinbarung können in Mengenlos 4a) Leistungen zu einem Höchstwert von 11.600.000 Euro netto abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch

spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Beim Vergabeverfahren B 12.17 - 9926/21/VV : 4 handelt es sich um das Fachlos 4 "Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit".

Die weiteren Fachlose (Nr. 1, 2 und 3) werden unter den folgenden Verfahrensnummern veröffentlicht:

Fachlos 1: B 12.20 - 9926/21/VV : 1 "Konzeption und Umsetzung klassischer

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit"

Fachlos 2: B 12.21 - 9926/21/VV : 2 "Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"

Fachlos 3: B 12.20 - 9926/21/VV : 3 "Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Mengenlos 4b)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Fachlos 4, Mengenlos 4b))

Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist in Fachlos 4 die Konzeption und Produktion von Videos als Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Aus der Rahmenvereinbarung können in Mengenlos 4b) Leistungen zu einem Höchstwert von 7.200.000 Euro netto abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch

spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Beim Vergabeverfahren B 12.17 - 9926/21/VV : 4 handelt es sich um das Fachlos 4 "Konzeption und Produktion von Videos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit".

Die weiteren Fachlose (Nr. 1, 2 und 3) werden unter den folgenden Verfahrensnummern veröffentlicht:

Fachlos 1: B 12.20 - 9926/21/VV : 1 "Konzeption und Umsetzung klassischer

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit"

Fachlos 2: B 12.21 - 9926/21/VV : 2 "Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"

Fachlos 3: B 12.20 - 9926/21/VV : 3 "Konzeption und Umsetzung von digitalen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit"

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Anzahl der Beschäftigten

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten muss für Fachlos 4 mindestens 15 Beschäftigte in jedem der letzten drei Jahre betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung "Beschäftigtenzahl".

Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.

• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen:

o Bei den Referenzen handelt es sich um die Produktion von Videos im Bereich Realfilmproduktion, Spots, Imagefilm, Erklärfilmproduktion oder Mini-Dokumentationen

o Die Referenzen müssen jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens 50.000 Euro aufweisen.

o Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.

• Die Referenzen müssen abgeschlossen sein.

Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.01.2022

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

14.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.01.2022

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Unternehmensdaten

Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,

§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Da der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten.

Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.

Abrufberechtige Bedarfsträger in Mengenlos 4a)

• Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

• Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

• Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

• Bundesamt für Verfassungsschutz

• Nationale Anti Doping Agentur

• Bundeszentrale für politische Bildung

• Beschaffungsamt des BMI

• Bundesamt für Bevölkerungsschutz

• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

• Statistisches Bundesamt

• Bundeskriminalamt

• Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

• Bundesverwaltungsamt

Abrufberechtige Bedarfsträger in Mengenlos 4b)

• Bundesministerium für Arbeit und Soziales

• Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

• Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

• Auswärtiges Amt

• Deutsches Archäologisches Institut

• Bundesamt für Auswärtige Angelegenheit

• Goethe-Institut e.V.

• Bundesfinanzhof

• Stiftung Preußischer Kulturbesitz

• Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss Haus

• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

• Friedrich-Loeffler-Institut

• Bundessortenamt

• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

• Informationstechnikzentrum Bund

• Paul-Ehrlich-Institut

• Bundesverwaltungsgericht

• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

• Bundesgerichtshof

• Deutsches Patent- und Markenamt

• Umweltbundesamt

• Redaktion der Bundeswehr

• Bundesministerium der Verteidigung

• Deutsches Maritimes Zentrum e.V.

• Kraftfahrt-Bundesamt

• Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

• Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

• Luftfahrt-Bundesamt

• Bundesamt für Güterverkehr

• Bundesanstalt für Straßenwesen

• Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung

• Bundeskartellamt

• Germany Trade ande Invest GmbH

• Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

• RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.

• Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH

• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

• Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.01.2022



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

21.12.2021


23.12.2021




13.12.2021


16.12.2021




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