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Ausschreibungsdetails

3621EMF110 - Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II

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03.12.2021

12.01.2022 15:00

12.01.2022 15:00

ZD2.1/AG-R-08319/3621EMF110

Bundesamt für Strahlenschutz

03.12.2021 12:45

2021/S 236-621933

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Nationale Identifikations-Nr.:DE152353730
Postanschrift:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl:38226
Ort:Salzgitter
NUTS:Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-183331538
Fax:+49 30-183331525
Hauptadresse: http://www.bfs.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

3621EMF110 - Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II

ZD2.1/AG-R-08319/3621EMF110

II.1.2)
CPV-Code

Umfragen (79311000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402, NUTS 3)

Cottbus - DE402

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Empfehlungen eines Arztes / einer Ärztin spielen eine wichtige Rolle für das gesundheitsrelevante Verhalten von Patient*innen. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie Allgemeinmediziner*innen mit dem Thema „Elektromagnetische Felder“ (EMF) umgehen und welche Rolle elektromagnetische Felder bei der Suche nach Krankheits- und Beschwerdeursachen bzw. bei der Behandlung von Patienten spielen. Die Erkenntnisse sind wichtig um die Information der Patienten in diesem Bereich zu verbessern.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll über eine Umfrage und Fokusgruppen bei Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen deren Einstellung zu Risiken elektromagnetischer Felder, deren Relevanz im Patientenumgang sowie sich daraus ergebende Behandlungsformen erhoben werden. Dabei soll neben dem Umgang der Ärzt*innen mit dieser Thematik auch deren Informiertheit sowie Informationsbedarf und Informationsmöglichkeiten im Bereich EMF festgestellt werden.

Die Untersuchung knüpft an ein bereits durchgeführtes Vorhaben an und muss vergleichende Elemente beinhalten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:18

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer muss über die für die Durchführung der Befragung erforderliche wissenschaftliche Kompetenz in quantitativer und qualitativer empirischer Sozialforschung (Entwicklung wissenschaftlich belastbarer Fragebögen, Durchführung von Erhebungen per Fragebogen/ Fokusgruppen sowie deren wissenschaftliche Auswertung) verfügen und die Qualitätsstandards des ADM einhalten können. Diese Kompetenz ist durch die Auflistung bereits durchgeführter, vergleichbarer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben ähnlichen Umfangs im Angebot nachzuweisen (mind. 3 Referenzprojekte).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen.

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.01.2022

15:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.01.2022

15:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.12.2021



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