Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=427759Andere: Meteorologie
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und der Betrieb von M2M-/IoT-Mobilfunkversorgung der nebenamtlichen Messstellen für den Deutschen Wetterdienst und der Bundesanstalt für Gewässerkunde
OV 46153/21-GRO
Datenverarbeitungsdienste (72500000)
Dienstleistungen
Bereitstellung und der Betrieb von M2M-/IoT-Mobilfunkversorgung der nebenamtlichen Messstellen für den Deutschen Wetterdienst und der Bundesanstalt für Gewässerkunde
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Bereitstellung und der Betrieb von M2M-/IoT-Mobilfunkversorgung der nebenamtlichen Messstellen für den Deutschen Wetterdienst und der Bundesanstalt für Gewässerkunde
Laufzeit in Monaten: 72
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
11.02.2022
12:00
- Deutsch (DE)
29.04.2022
11.02.2022
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§ 160 Abs. 3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittelung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI 4.1 genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
24.01.2022
Eignungskriterien
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.