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Ausschreibungsdetails

Einlagerung, Warenbewirtschaftung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das Bundesministerium für Gesundheit (TK) (B 12.13 - 0638/21/VV : 3)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.11.2021 (letzte Änderung am 13.12.2021)

15.12.2021 11:30

15.12.2021 11:30

B 12.13 - 0638/21/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

13.12.2021 08:34

2021/S 233-613936

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1036
Fax: +49 2289910610-1036

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Einlagerung, Warenbewirtschaftung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das Bundesministerium für Gesundheit (TK)

B 12.13 - 0638/21/VV : 3

II.1.2)
CPV-Code

Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste (63100000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive

Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der

Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das

Bundesministerium für Gesundheit

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive

Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der

Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das

Bundesministerium für Gesundheit für den Zeitraum 01/2022

bis 12/2022 mit der Möglichkeit einer 4-maligen Verlängerung

um jeweils 6 Monate

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

17.01.2022

31.12.2022

Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht

verpflichtet, den Vertrag 4 mal um jeweils 6 Monate zu

verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Optional können Lagerkapazitäten im Bereich von 2-8°C oder -25°C bis -15°C in Höhe von bis zu 100 Palettenstellplätzen zusätzlich gezogen werden. Eine Verpflichtung zur Ziehung dieser Option besteht nicht.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz Ihres Unternehmens im letzten Geschäftsjahr anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine durch Sie zu erstellende Erklärung ein, aus welcher nachvollziehbar ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung Ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt oder im Falle einer Zuschlagserteilung für die Leistungserbringung vorsieht. Legen Sie nachvollziehbar dar, wie Sie die ausreichende und zeitgerechte Bereitstellung dieser im Vorfeld des Leistungsbeginns organisieren.

Bitte gehen Sie ferner auf die einzusetzenden techn. Fachkräfte ein, insbesondere auch auf die techn. Fachkräfte, die bei der Einhaltung und Organisation der Leistungserbringung nach GDP eingesetzt sind oder werden sollen, unabhängig davon ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zur geplanten Anzahl und Qualifikation der techn. Fachkräfte. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist zu vermeiden.

- Eigenerklärung Großhandelserlaubnis nach § 52 a Arzneimittelgesetz

Bitte reichen Sie die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung bzgl. Großhandelserlaubnis nach § 52a Arzneimittelgesetz ein. Sollte Ihr Unternehmen über eine Großhandelserlaubnis nach § 52a Arzneimittelgesetz verfügen, legen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden Nachweis bei.

- Nachweis Qualitätsmanagement

Die Auftragnehmerin hat Qualitätsmanagementsysteme zu verwenden und nachzuweisen. Diese müssen nach DIN EN ISO 9001 ff. oder einem vergleichbaren europäischen Güteprüfsystem zertifiziert sein. Bitte weisen Sie die Zertifizierung durch das Zertifikat nach.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

siehe Vermerk unter "Interne Dokumentationsvermerke"

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.12.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.12.2021

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.12.2021



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