Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deRegional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
B 87 OU Bad Kösen BW 7 Fledermausquerung - Tultewitz
S-222-2021-00018
Bau von Straßenbrücken (45221111)
Bauauftrag
B 87 BW 0817, Fledermausquerung, Tultewitz-Neubau
Bau von Straßenbrücken (45221111)
Burgenlandkreis (DEE08, NUTS 3)
Land Sachsen Anhalt, Burgenlandkreis, 06628 Tultewitz
Die wesentlichen Leistungen der Baumaßnahme sind:
11200 m3 Boden bzw. Fels lösen und verwerten
3312 m3 Boden als Bauwerkshinterfüllung einbauen
46 m Kunststoffrohrleitung herstellen
7 St Kanal -Schacht DU 400 einbauen
500 m2 Schottertragschicht herstellen
500 m2 Deckschicht ohne Bindemittel herstellen
174 m Rinne mit Pflastersteinen aus Beton herstellen
97 m Bordsteine aus Beton setzen
26 m Böschungstreppe herstellen
136 m Ortbetonbohrpfahl herstellen
603 m3 Bewehrten Beton herstellen
395 m2 Dichtungsschicht aus Bitumen-Schweißbahn herstellen
44 m Stahlgeländer einbauen
Preis
26.04.2022
16.12.2022
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder - wenn dieser nicht bekannt ist - aufgrund des geschätzten Werts der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem
Angebot vorzulegen: Die Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA):
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zurTariftreue und
Entgeltgleichheit, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen,HVA B-StB
Angebotsschreiben,HVA B-StB Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistungen,HVA BStB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft,HVA B-StB Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen,HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung,
alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung,HVA B-StB Eignungsleihe
technische und berufliche Leistungsfähigkeit,HVA B-StB Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe. Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigungen müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommenwerden.
Zum Kurztext-/ Preis-Verzeichnis ist mit dem Angebotdas verpreiste Leistungsverzeichnis in pdf sowie zusätzlich in Datenart D84 einzureichen. Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: gemäß §6a(3) EU VOB/A Ergänzung
des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der
Nachunternehmer einschl.ggf. vorh. PQ-Nummern und Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer. Bestätigungen der Eigenerklärungen, HVA B-StB
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Urkalkulation gem. §§ 15, 16 EU VOB/A, dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen, Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise,
Bauablaufplan, Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen(ZTV-SA 07)", Qualifikation der Unternehmen hinsichtlich personeller und
technischer Ausstattung gem. den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen(ZTV M 13).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.01.2022
10:00
- Deutsch (DE)
26.01.2022
10:00
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Süd An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Download der Vergabeunterlagen: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
18.01.2022