Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalhandfesseln aus Kunststoff
332-2021-0253
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
- Einzeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Kunststoff
- Doppeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Textil
- Doppeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Kunststoff
- Sicherheits- Schneidwerkzeug
Ja
alle Lose
Einzelfessel aus Kunststoff
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Einzelfessel aus Kunststoff (Einsatz- und Übungsfessel)
Preis
28.01.2022
27.01.2025
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Textile Doppelfessel
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Textile Doppelfessel (Einsatz- und Übungsfessel)
Preis
28.01.2022
27.01.2025
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Doppelfessel aus Kunststoff
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Doppelfessel aus Kunststoff (Einsatz- und Übungsfessel)
Preis
28.01.2022
27.01.2025
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Sicherheits- Schneidwerkzeug
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Schneidwerkzeug
Preis
28.01.2022
27.01.2025
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.01.2022
11:00
- Deutsch (DE)
08.04.2022
04.01.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben.
In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform unter http://evergabe-online.de
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Hinweise für Bewerber /Bieter zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den link
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
15.12.2021