Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage eines Erdbebensimulationsversuchsstandes (LT730HW)
M/HSB1/LT730/DTEC_HW
Technischer Simulator für Forschung, Prüfungen und Wissenschaft (38970000)
Lieferauftrag
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage eines Erdbebensimulationsversuchsstandes. Der Auftrag umfasst insbesondere die Lieferung von sechs Erdbebengleitlagern, sechs Lagerblöcken und einer Schütteltischplatte.
Der Auftragnehmer muss den Erdbebensimulationsversuchsstand spätestens bis zum 30.06.2022 liefern und montieren.
Das Institut für konstruktiven Ingenieurbau der UniBw M benötigt im Rahmen des Projekts RISK.twin - Intelligente kritische technische Infrastruktur einen Versuchsstand zum Abgleich digitaler Modelle mit realen und durch digitale Sensorik ausgestatteten Bauteilen. Den Erdbebensimulationsversuchsstand stellt der Auftragnehmer auf der bereits bestehenden Fahrbahnplatte aus Stahlbeton auf dem Flight-Gelände der UniBw M auf. Den Erdbebensimulationsversuchsstand benötigt die UniBw M, um die Auswirkungen von Erdbeben auf eine Holz-Glas-Fachwerkskonstruktion zu untersuchen. Die Holz-Glas-Fachwerkskonstruktion ist Gegenstand eines anderen Vergabeverfahrens.
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die UniBw M verfolgt mit dem Projekt das Ziel, für drei wichtige Klassen kritischer technischer Infrastruktur (Hochbau, Brückenbauwerk, Wasseraufbereitungsanlage / Energie) erstmals leistungsfähige und flexible Prognosemodelle basierend auf dem Konzept des digitalen Zwillings zu entwickeln. Das Projektteam validiert anhand realer Versuchsbauwerke mit umfassenden Sensordaten die digitalen Zwillinge und demonstriert ihren Nutzen für konkrete Fragestellungen des Wartungsbedarfs ("Predictive Maintenance"), der Risikobewertung für Störfälle oder Extremszenarien sowie der Lebensdauervorhersage. Hieraus leitet das Projektteam entsprechende anwenderorientierte Handlungsempfehlungen ab.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage eines Erdbebensimulationsversuchsstandes. Der Auftrag umfasst insbesondere die Lieferung von sechs Erdbebengleitlagern, sechs Lagerblöcken und einer Schütteltischplatte.
Der Auftragnehmer muss den Erdbebensimulationsversuchsstand bis spätestens zum 30.06.2022 liefern und montieren.
Die UniBw M stellt insbesondere folgende Anforderungen an den Erdbebensimulationsversuchsstand:
- Lagerblock zur Befestigung der Gleitplatten der Bauwerkslager, sechsfach
• Stahl-Fachwerkskonstruktion des Lagerblocks.
• Abmessungen L / B / H= ca. 1,50 / 1,50 / 1,50 m.
• Maximale vertikale Auflast im GZT Pz,Ed,GZT = ca. 700 kN.
• Maximale vertikale Auflast im GZG Pz,Ed,GZG = ca. 500 kN.
• Maximale Exzentrizität der vertikalen Lasten in X- und Y-Richtung = +/- 500mm.
• Maximale horizontale Lasten im GZG Px,Ed = Py,Ed = 0,2· Pz,Ed (gleichzeitige Wirkung mit vertikalen Lasten).
• Abstimmung, Planung und Lieferung der Anschlüsse für die Gleitplatten der Bauwerksgleitlager.
• Abstimmung, Planung und Herstellung der Verankerung der Stützenfüße an die bestehende Fahrbahnplatte.
• Ermüdungstechnische Auslegung der Anschlüsse für maximale Anzahl der Lastwechsel 10^8 in der ungünstigsten Stellung.
- Bauwerksgleitlager, sechsfach
• Bauwerksgleitlager mit Prüfzeugnis.
• Abmessungen L / B / H= ca. 1,50 / 1,50 / 0,30 m.
• Verdrehwinkel im GZT φ GZT = ca. 10 mrad.
• Reibungskoeffizient < 0,10.
• Austauschbarkeit sämtlicher Einzelteile ohne Demontage des Erdbebensimulationsversuchsstandes
• Maximale vertikale Auflast im GZT Pz,Ed,GZT = ca. 700 kN.
• Maximale Auflast im GZG Pz,Ed,GZG = ca. 500 kN.
• Maximale Exzentrizität der vertikalen Lasten in X- und Y-Richtung = +/- 500mm.
• Maximale horizontale Lasten im GZG Px,Ed = Py,Ed = 0,2· Pz,Ed (gleichzeitig).
• Maximale Verschiebungsamplituden in X- und Y-Richtung = +/- 500mm.
• Abstimmung, Planung und Lieferung der Anschlüsse für die Gleitlagerelemente an die Konstruktion der Lagerböcke und der Tischplatte.
• Ermüdungstechnische Auslegung der Anschlüsse für maximale Anzahl der Lastwechsel 10^8 in der ungünstigsten Stellung.
• Gleitsperre für den Bauzustand bzw. Abtrag der Windlasten einzuplanen.
- Schütteltischplatte
• Stahl-Fachwerkskonstruktion der Tischplatte.
• Abmessungen L / B / H= ca. 14,40 / 9,60 / 0,40 m.
• Abstimmung, Planung und Lieferung der Anschlüsse für die Konstruktion des Versuchskörpers (Holz-Glas-Fachwerk).
• Anschluss an zwei Aktuatoren mit PE,d,max = 1000kN und einem Hub +/- 500mm in X- und Y-Richtung (siehe Skizzen) zur Anregung bzw. Erdbebensimulation mit einer Geschwindigkeit bis 1,5 m/s.
• Ermüdungstechnische Auslegung der Anschlüsse für maximale Anzahl der Lastwechsel 10^8 in der ungünstigsten Stellung.
Die UniBw M hat für den Auftrag ein Budget von maximal € 247.000,00 (netto) zur Verfügung. Sie behält sich vor, einzelne Angebote, die diese Kostenobergrenze übersteigen, vom Verfahren auszuschließen, und das Verfahren aufzuheben, sollten ihr ausschließlich Angebote eingehen, die die Kostenobergrenze übersteigen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
16.02.2022
01.06.2022
nein
nein
Wir weisen darauf hin, dass sich die Beantwortung von Bieterfragen im Zeitraum vom 17.12.2021 bis 10.01.2022 insbesondere auf Grund der Feiertage verzögern kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung und Montage von Erdbebensimulationsversuchsständen) vergleichbar sind.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung und Montage von Erdbebensimulationsversuchsständen) vergleichbar sind, aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter für die letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
19.01.2022
13:00
- Deutsch (DE)
17.03.2022
19.01.2022
13:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich
vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
24.11.2021