Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Support im Rahmen des DTEC Smart Health Lab (SHL) Projektes
M/HSB1/LT231/DTEC_CA
Beratung im Bereich Projektleitung (72224000)
Dienstleistungen
Kontext
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) hat am 11. August 2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19-Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. In dem Forschungsprojekt
"Smart Health Lab (SHL)"
wird innovative Spitzenforschung in der Medizintechnik, der Sensorik, der Datenwissenschaft sowie der Grundlagenforschung zu den medizinischen und psychologischen Mechanismen und der Anwendungsforschung zur Wirksamkeit von Smart Health Technologien angestrebt.
Im Fokus steht dabei derzeit insbesondere die Forschung für den militärischen Bereich: die Digi- talisierung der Bundeswehr, Aus- und Weiterbildung, Einsatzvorbereitung und die Prävention psy- chischer Störungen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse lassen sich in den zivilen Anwendungs- kontext übertragen, und fördern somit die zivil-militärische Zusammenarbeit.
Die Forschung im SHL vereint verschiedene Fachdisziplinen der Universität der Bundeswehr München sowie Kooperationen zu angesehenen zivilen Einrichtungen in einer innovativen Forschungsein- richtung.
Die Mitarbeiter im Projekt aus dem Bereich der Informatik- und Humanpsychologieforschung sind ausgewiesene Spezialisten in ihrem jeweiligen Forschungsgebiet. Während die fachtechnische Expertise für den Aufbau des SHL Labors im Projektteam bereits vorhanden ist, fehlen die personellen Ressourcen für den Projektsupport und das Prozessmanagement. Diese Lücke soll mit der Beauf- tragung von externer Projektunterstützung geschlossen werden, um das interdisziplinäre Forscher- team innerhalb der dtec.bw SHL Teilprojekte sowohl inhaltlich (Requirements Engineering) als auch in Bezug auf Projektsupport und Prozessmanagement zu unterstützen.
Die benötigte Leistung wird in der Anlage "2021-10-25_LT231_Leistungsbeschreibung" näher spezifiziert.
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
siehe Leistungsbeschreibung
01.02.2022
31.12.2024
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.12.2021
13:00
- Deutsch (DE)
01.03.2022
23.12.2021
13:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
23.11.2021