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Ausschreibungsdetails

F 2542 Arbeitsschutzwissen für die Arbeitsstättenplanung - Neue Planungsinstrumente zur Unterstützung einer arbeitsschutzgerechten Gestaltung bei der Bau-Planung von Arbeitsstätten durch eine bauteilorientierte und maschinenausführbare Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts

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17.11.2021

21.12.2021 12:00

21.12.2021 12:00

BAuA - F 2542 - 552851 - Fu

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

14.12.2021 15:35

2021/S 225-591339

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

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Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Ort:Dortmund
NUTS:Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 231-90712471
Fax:+49 231-90712525
Hauptadresse: http://www.baua.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Arbeits- und Gesundheitsschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

F 2542 Arbeitsschutzwissen für die Arbeitsstättenplanung - Neue Planungsinstrumente zur Unterstützung einer arbeitsschutzgerechten Gestaltung bei der Bau-Planung von Arbeitsstätten durch eine bauteilorientierte und maschinenausführbare Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts

BAuA - F 2542 - 552851 - Fu

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Projekt sollen die unmittelbare Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln für die Bauplanung von Arbeitsstätten erleichtert und weiterführendes Fachwissen zugänglich gemacht werden. Als Zielvorstellung werden Planern nicht mehr "Dokumente", sondern die daraus extrahierten relevanten Informationen in einer BIM-kompatiblen Form bereitgestellt.

Beim Planen, Bauen und Einrichten von Arbeitsstätten treten in der Praxis Fehler und Missverständnisse auf. Eine Machbarkeitsstudie (Otto 2021) hat untersucht, wie eine Unterstützung im Planungsprozess erfolgen kann und Potenziale des Building Information Modeling (BIM) erschlossen werden können. Der Bedarf an Planungshilfen und deren grundsätzliche Umsetzbarkeit wurden bestätigt. Das Arbeitsstättenrecht ist aber nicht unmittelbar durch Software analysierbar, „maschinenlesbar“ oder „maschinenausführbar“. Erforderlich sind deshalb eine Analyse, Interpretation und digitale Abbildung mit verarbeitbaren Daten.

Kernziele des Projektes sind inhaltliche und methodische Beiträge für eine anwendungsfreundliche, maschinenausführbare Aufbereitung von Anforderungen und Gestaltungsempfehlungen sowie eine zielgenaue, bauteilorientierte Informationsbereitstellung bei den Planenden im Planungsprozess.

Von besonderem Interesse ist die Klärung methodischer Fragen im Zusammenwirken mit verfügbaren digitalen Lösungen. Dafür sollen am Beispiel "Fluchtwege" die Schritte einer mehrstufigen Lösungskette entwickelt werden für

- die strukturelle Erschließung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln und weiterer Wissensbestände;

- deren inhaltliche Erschließung und Interpretation;

- die Ableitung bauteilorientiert formulierter Anwendungsregeln;

- das Formulieren von digital anwendbaren Algorithmen für die Abbildung von Anwendungskontext, Verbindlichkeit der Anforderung sowie Lösungsalternativen und Handlungsspielräumen;

- die zusammengefasste Darstellung in einer geeigneten Datenbank, auf die bei der Entwicklung von Softwareangeboten für BIM-Anwendungen zurückgegriffen werden kann. Die wesentlichen Inhalte sollen frei zugänglich sein und durch die Nutzung von IFC (Industry Foundation Classes) den OpenBIM-Ansatz unterstützen.

Maßgebliche Wissensbestände sind die Mindestanforderungen in Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sowie weiterführende Wissensbestände, z. B. in Fachliteratur, Kommentaren und Normen. Anforderungen des Arbeitsschutzes sind teilweise nur qualitativ oder weniger strikt auf der Ebene technischer Regeln (z.B. ASR) beschrieben. Für die daraus resultierenden Interpretations- und Gestaltungsspielräume sollen ebenfalls digital umsetzbare Algorithmen für das Anwendungsfeld Arbeitsschutz methodisch erschlossen werden. Aus den exemplarischen Umsetzungen für „Fluchtwege“ sollen Handlungsempfehlungen zum allgemeinen methodischen Vorgehen abgeleitet werden.

Der Anbieter muss über eine fachliche Eignung zur Bearbeitung der beschriebenen Aufgabenstellung, über Kompetenzen in der Organisation/Durchführung von Projekten und ausreichende personelle und technische Infrastruktur zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der BAuA ist notwendig. Als Auftragnehmer kommen z. B. Bieter von Hochschulen, Instituten, Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Fachleute aus dem gewerblichen oder institutionellen Bereich mit einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen auf den Gebieten des Arbeitsstättenrechts, der Planung von Flucht- und Rettungswegen, der Anwendung digitaler Werkzeuge und Methoden in der Bauwirtschaft, der Technikgestaltung, der Integration von Interessengruppen in Frage. Aufgrund der erforderlichen Breite von Erfahrungen und Kompetenzen erscheint es sinnvoll, diese z.B. durch Kooperationen im Projekt zusammenzuführen.

Die Arbeiten sollen innerhalb von 24 Monaten ausgeführt, Ergebnisse in einer Datenbank und einem Bericht mit Handlungsempfehlungen zusammengefasst und im Rahmen eines Abschlussworkshops vorgestellt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21, NUTS 3)

BAuA-Standort Dresden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Projekt sollen die unmittelbare Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln für die Bauplanung von Arbeitsstätten erleichtert und weiterführendes Fachwissen zugänglich gemacht werden. Als Zielvorstellung werden Planern nicht mehr „Dokumente", sondern die daraus extrahierten relevanten Informationen in einer BIM-kompatiblen Form bereitgestellt.

Beim Planen, Bauen und Einrichten von Arbeitsstätten treten in der Praxis Fehler und Missverständnisse auf. Eine Machbarkeitsstudie (Otto 2021) hat untersucht, wie eine Unterstützung im Planungsprozess erfolgen kann und Potenziale des Building Information Modeling (BIM) erschlossen werden können. Der Bedarf an Planungshilfen und deren grundsätzliche Umsetzbarkeit wurden bestätigt. Das Arbeitsstättenrecht ist aber nicht unmittelbar durch Software analysierbar, „maschinenlesbar“ oder „maschinenausführbar“. Erforderlich sind deshalb eine Analyse, Interpretation und digitale Abbildung mit verarbeitbaren Daten.

Kernziele des Projektes sind inhaltliche und methodische Beiträge für eine anwendungsfreundliche, maschinenausführbare Aufbereitung von Anforderungen und Gestaltungsempfehlungen sowie eine zielgenaue, bauteilorientierte Informationsbereitstellung bei den Planenden im Planungsprozess.

Von besonderem Interesse ist die Klärung methodischer Fragen im Zusammenwirken mit verfügbaren digitalen Lösungen. Dafür sollen am Beispiel „Fluchtwege“ die Schritte einer mehrstufigen Lösungskette entwickelt werden für

- die strukturelle Erschließung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln und weiterer Wissensbestände;

- deren inhaltliche Erschließung und Interpretation;

- die Ableitung bauteilorientiert formulierter Anwendungsregeln;

- das Formulieren von digital anwendbaren Algorithmen für die Abbildung von Anwendungskontext, Verbindlichkeit der Anforderung sowie Lösungsalternativen und Handlungsspielräumen;

- die zusammengefasste Darstellung in einer geeigneten Datenbank, auf die bei der Entwicklung von Softwareangeboten für BIM-Anwendungen zurückgegriffen werden kann. Die wesentlichen Inhalte sollen frei zugänglich sein und durch die Nutzung von IFC (Industry Foundation Classes) den OpenBIM-Ansatz unterstützen.

Maßgebliche Wissensbestände sind die Mindestanforderungen in Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sowie weiterführende Wissensbestände, z. B. in Fachliteratur, Kommentaren und Normen. Anforderungen des Arbeitsschutzes sind teilweise nur qualitativ oder weniger strikt auf der Ebene technischer Regeln (z.B. ASR) beschrieben. Für die daraus resultierenden Interpretations- und Gestaltungsspielräume sollen ebenfalls digital umsetzbare Algorithmen für das Anwendungsfeld Arbeitsschutz methodisch erschlossen werden. Aus den exemplarischen Umsetzungen für „Fluchtwege“ sollen Handlungsempfehlungen zum allgemeinen methodischen Vorgehen abgeleitet werden.

Der Anbieter muss über eine fachliche Eignung zur Bearbeitung der beschriebenen Aufgabenstellung, über Kompetenzen in der Organisation/Durchführung von Projekten und ausreichende personelle und technische Infrastruktur zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der BAuA ist notwendig. Als Auftragnehmer kommen z. B. Bieter von Hochschulen, Instituten, Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Fachleute aus dem gewerblichen oder institutionellen Bereich mit einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen auf den Gebieten des Arbeitsstättenrechts, der Planung von Flucht- und Rettungswegen, der Anwendung digitaler Werkzeuge und Methoden in der Bauwirtschaft, der Technikgestaltung, der Integration von Interessengruppen in Frage. Aufgrund der erforderlichen Breite von Erfahrungen und Kompetenzen erscheint es sinnvoll, diese z.B. durch Kooperationen im Projekt zusammenzuführen.

Die Arbeiten sollen innerhalb von 24 Monaten ausgeführt, Ergebnisse in einer Datenbank und einem Bericht mit Handlungsempfehlungen zusammengefasst und im Rahmen eines Abschlussworkshops vorgestellt werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe anliegende Auftragsunterlagen

siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe anliegende Auftragsunterlagen

siehe anliegende Auftragsunterlagen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

siehe anliegende Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.12.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

20.04.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.12.2021

12:00

Öffnung der elektronischen Angebote am Hauptsitz Dortmund

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.

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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis Montag, dem 13.12.2021, 10:00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bis spätestens zum 15.12.2021 veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern rechtzeitig zur Kenntnis zu geben.

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Projektbeginn: ca. 2. Februar-Hälfte bzw. März 2022

Laufzeit: …… ca. 24 Monate

Bindefrist: …… bis zum 20.04.2022

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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

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Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.11.2021



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