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Ausschreibungsdetails

Studie zur Wirkung von Energiemanagementsystemen

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17.11.2021

16.12.2021 23:59

16.12.2021 23:59

BfEE 08/2021

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

17.11.2021 11:30

2021/S 225-591311

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

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Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Christian Freyer
Telefon:+49 6196-9082422
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Studie zur Wirkung von Energiemanagementsystemen

BfEE 08/2021

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Zur Abschätzung der längerfristigen Effekte des Einsatzes und der Energieeinsparwirkungen von Energiemanagementsystemen (EnMS) gemäß DIN EN ISO 50001 und alternativen Systemen nach Anlage2 SpaEfV wurde bereits 2018 im Rahmen eines BMWi Projektes das „Programm zur Auswirkungsanalyse von Energiemanagementsystemen“ (PAE) zur Bezifferung der Energieeinsparungen in Folge der Einführung von EnMS entwickelt. Allerdings konnten keine repräsentativen und belastbaren Stichproben erreicht werden. Daher soll die Befragung einer repräsentativen Anzahl an Unternehmen, sowohl für Unternehmen mit einem EnMS als auch einer Vergleichsgruppe ohne EnMS, durchgeführt werden.

Die zu erhebenden Daten sollen als Datenbasis für das PAE dienen und in dieses eingespeist werden. Eine solch breite Datenbasis zur belastbaren Einschätzungen der Effekte von EnMS sowohl auf Unternehmensebene wie auch auf volkswirtschaftlicher Ebene gibt es noch nicht. Aktuell sind solche Erkenntnisse aufgrund folgender Entwicklungen sowohl national als auch europäischer Ebene von hohem Interesse:

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz 2.0 (NAPE 2.0) ist im Sektor Industrie unter anderem eine beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen aus dem Energieaudit und EnMS angestrebt. Hierfür setzt die Bundesregierung auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie,die ab 2023 umgesetzt werden sollte. Es ist denkbar, dass aufgrund der aktuellen Anhebung der Klimaziele, eine Änderung dieser Maßnahme diskutiert wird. Eine wissenschaftliche Aussage zur Wirkung von EnMS kann für die weitere Maßnahmendiskussion hilfreiche Impulse liefern.

Im aktuellen Änderungsvorschlag zur EED wird vorgeschlagen, Unternehmen ab einem jährlichen Energieverbrauch von 100 TJ zum Betrieb eines EnMS zu verpflichten (Ausweitung der Energieauditpflicht). Da es in Deutschland weltweit mit deutlichem Abstand die meisten Zertifikate für EnMS nach ISO 50001 gibt, bietet sich eine Studie unter deutschen Unternehmen an, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie eine solche Pflicht die Verbreitung und schließlich auch die Energie- und Treibhausgaseinsparungen beeinflussen könnte.

Darüber hinaus können Erkenntnisse, welche Maßnahmen, die im Rahmen eines EnMS vorgeschlagen werden, umgesetzt werden und welche nicht sowie die Gründe für die Umsetzung, bzw. Nicht-Umsetzung wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung von Förderprogrammen leisten. Zur effizienten Erledigung ihrer Aufgaben ist explizit vorgesehen, dass sich die BfEE Dritter (u.a. durch die Beauftragung wissenschaftlicher Studien) bedienen kann. Die Unterstützung durch Dritte im Zusammenhang mit einer Studie zur Wirkung von EnMS ist geboten, da es sich bei der Bearbeitung dieser Studie um ein anspruchsvolles, zeitintensives, wissenschaftliches Vorhaben handelt. Um tragbare Ergebnisse zu erzielen, ist das Vorhaben daher extern zu vergeben und auszuschreiben.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

200.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Generell sollen die Ergebnisse der Evaluation die Wissenslücke zur Wirksamkeit; in Sinne des Beitrags zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einsparung von Treibhausgasen, aber auch von Kosten auf Unternehmensebene; von EnMS schließen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen insgesamt als wissenschaftliche Grundlage für die in Tabelle 1 (siehe Anlage Bedarfsbeschreibung) zusammengefassten Erkenntnisinteressen dieser Studie; gegliedert in die Mikro- und Makroebene, dienen. Es sollen einerseits die Effekte von EnMS auf Unternehmensebene ermittelt werden und andererseits die Einspareffekte für die Volkswirtschaft hochgerechnet werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:7

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Leistungsbeschreibung

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.12.2021

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.12.2021

10:00

Eschborn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,

Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.11.2021



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