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Ausschreibungsdetails

Marktstudie zur Seriellen Sanierung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.11.2021

13.12.2021 09:00

13.12.2021 09:00

Referat Z23 Marktstudie zur Seriellen Sanierung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

14.11.2021 12:15

2021/S 223-587367

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Marktstudie zur Seriellen Sanierung

Referat Z23 Marktstudie zur Seriellen Sanierung

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Rahmen des ausgeschriebenen Projektes soll der Auftragnehmende (AN) erforschen, wie der aktuelle Status Quo der Markteinführung der Seriellen Sanierung zu bewerten ist, welche betriebswirtschaftlichen und politischen Maßnahmen diesen Prozess beschleunigen könnten und welche Lehren aus dem Marktgang in anderen Ländern gezogen werden können. Das Gesamtziel des Projektes ist es, konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen, wie der Seriellen Sanierung zu einem schnellen Marktdurchbruch in Deutschland verholfen werden kann.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen des ausgeschriebenen Projektes soll der Auftragnehmende (AN) erforschen, wie der aktuelle Status Quo der Markteinführung der Seriellen Sanierung zu bewerten ist, welche betriebswirtschaftlichen und politischen Maßnahmen diesen Prozess beschleunigen könnten und welche Lehren aus dem Marktgang in anderen Ländern gezogen werden können. Das Gesamtziel des Projektes ist es, konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen, wie der Seriellen Sanierung zu einem schnellen Marktdurchbruch in Deutschland verholfen werden kann.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:6

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach gesetzlichen

Vorgaben ausgeschlossen sind.

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige

Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur

ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien

(Eignungskriterien) erfüllt.

Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden

kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:

- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten

drei Geschäftsjahren von 500.000 €

- Angaben zu Referenzprojekt

Bezeichnung,

Kunde,

Projektzeitraum

Benennung einer Kontaktperson

Kurzbeschreibung

- Rein informatorische Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen

vorzulegen: Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach gesetzlichen

Vorgaben ausgeschlossen sind.

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige

Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur

ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien

(Eignungskriterien) erfüllt.

Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden

kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:

- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten

drei Geschäftsjahren von 500.000 €

- Angaben zu Referenzprojekt

Bezeichnung,

Kunde,

Projektzeitraum

Benennung einer Kontaktperson

Kurzbeschreibung

- Rein informatorische Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen

vorzulegen: Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.12.2021

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.12.2021

09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.11.2021



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