Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung BKA Wiesbaden (W9 A/B)
B 24.14 - 0376/21/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung für das Bundeskriminalamt Wiesbaden (Liegenschaften W9A und W9B)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714, NUTS 3)
65193 Wiesbaden
Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 20.469,50 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufikeit)
Preis
01.07.2022
30.09.2024
Der Vertrag verlängert sich maximal fünfmal jeweils um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist anhand einer, zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden, Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft nachzuweisen bzw. bei ausländischen Bietern ist ein Befreiungsnachweis beizubringen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 550.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Eigenerklärung_Umsatz".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge eine Unterhaltsreinigung oder Inventarreinigung beinhalten.
- Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf
den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
▪ ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Auftragswert von 207.000,00 Euro (netto) pro Jahr aufweist, oder
▪ zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens einen Auftragswert von 180.000,00 Euro (netto) pro Jahr aufweisen, und
▪ alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser
Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden
auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Die-
ser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit
vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
22.12.2021
11:30
- Deutsch (DE)
04.02.2022
22.12.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
- Vorlage des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- Vorlage des Formulars "Unternehmensdaten"
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.12.2021
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