Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Produkte und Dienstleistungen des Herstellers HashiCorp, hier HashiCorp Vault
ZIB 15.01 - 9911/21/VV : 1
Sicherheitssoftwarepaket (48730000)
Lieferauftrag
Gegenstand diese Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen des Produktes HashiCorp Vault Enterprise des Herstellers HashiCorp Inc. nebst notwendigen Dienstleistungen zur Installation, Betrieb, Wartung, Support sowie Schulung.
26.510.000,00
EUR Euro
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Gesamtleistung bildet ein Los. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 26.510.000,00 € netto abgerufen werden.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Umsatz
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 10 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.
Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Es handelt sich bei mindestens einer (1) der drei (3) Referenzprojekte um einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
- Es handelt sich bei mindestens einer (1) der drei (3) Referenzprojekte um einen Auftrag zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich Anwendungsintegration, Wartung, oder Betrieb von HashiCorp Inc. Produkten mit einem Umfang von mindestens 25 Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).
- Es handelt sich bei mindestens einer (1) der drei (3) Referenzprojekte um einen Auftrag zum Verkauf von Software-Lizenzen.
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Integrationsstand im Projekt) anzugeben.
Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte ggf. mehrfach (1x je Referenz).
- Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
- Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich).
- Sie besitzen mindestens den HashiCorp Partner Status - "Specialized" für HashiCorp Produkte oder vergleichbar.
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.12.2021
11:30
- Deutsch (DE)
15.02.2022
16.12.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
• Bundesarchiv
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
• Bundesamt für Soziale Sicherung
• Informationstechnikzentrum Bund
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• Bundeskriminalamt
• Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
• Bundesamt für Güterverkehr
• VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
• ALDB GmbH
• Erdölbevorratungsverband
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.12.2021