Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Wanderausstellung
ZR5-1133-2021-235-13-IK2
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen (79900000)
Dienstleistungen
Vertrag über den Auf- und Abbau von bis zu acht zeitgleich in Deutschland stattfindenden Wanderausstellungen in Octanorm-Systembauweise einschließlich deren Transport, der Lagerung, der Wartung und der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort während der Dauer der Ausstellungen.
Berlin (DE300, NUTS 3)
Referat IK 2 - Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der Vertragsgegenstand betrifft Auf- und Abbau der Wanderausstellung (WA), deren Transport und Lagerung/Zwischenlagerung sowie der Pflege und Wartung der nicht-digitalen Bestandteile der WA. Der Auftragnehmer (AN) sorgt für den einwandfreien Ablauf der WA am Einsatzort und stellt dafür jeweils eine Assistenzkraft bereit.
Jährlich finden bis zu 150 Einsätze der WA in ganz Deutschland statt, die nach den Vorgaben der Auftraggeberin (AG) vom AN betreut werden müssen. Den Fraktionen des Deutschen Bundestages werden dazu von der AG entsprechende Termine der WA mit jeweils mehreren Veranstaltungstagen (in der Regel 5 bis 8 Tage, einschließlich der Tage für Auf- und Abbau der WA) angeboten. In den Jahren 2018 und 2019 wurden durchschnittlich rund 130 Einsätze pro Jahr durchgeführt. In Wahljahren werden die Ausstellungen nur bis zur jeweiligen Sommerpause des Parlaments gezeigt. In den Jahren 2020 und 2021 sind die Termine aufgrund der Corona-Pandemie zum Großteil ausgefallen.
Preis
01.05.2022
30.04.2024
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung, frühestens ab dem 1. Mai 2022 geschlossen. Zugunsten der AG besteht die zweimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Danach endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
-Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignete Leistungen im Bereich des Messebaus oder vergleichbarer Ausstellungen sein. Sie müssen zumindest Transport, Lagerung, Auf- und Abbau und Betrieb von Ausstellungen, Messen oder Ähnliches umfasst haben sowie die Wartung und Reparatur des entsprechenden Zubehörs mit Ausnahme der Informations- und Kommunikationstechnik und zumindest in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich wiederholt stattgefunden haben. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Eigenerklärung zur Anzahl verfügbarer LKW. Es müssen mindesten 5 geschlossene Fahrzeuge mit 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Ladeboardwand, einer Ladefläche 2,4 m x 6 m x 2,4 m und Lademöglichkeit von 2,5 t vorhanden sein (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
14.12.2021
12:00
- Deutsch (DE)
15.04.2022
14.12.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
09.11.2021