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Ausschreibungsdetails

Herstellung von Drucksachen - Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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07.11.2021 (letzte Änderung am 07.12.2021)

09.12.2021 09:00

09.12.2021 09:00

1263/21/001

Bundesamt für Strahlenschutz

07.12.2021 16:00

2021/S 218-574390

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Nationale Identifikations-Nr.: DE 152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Ort: Salzgitter
NUTS: Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-183331277
E-Mail: angebote@bfs.de
Hauptadresse: https://www.bfs.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung von Drucksachen - Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

1263/21/001

II.1.2)
CPV-Code

Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz benötigt einen neuen Rahmenvertragspartner zur Herstellung von Drucksachen zur Unterrichtung der Bevölkerung, Schulen uvm.

Los 1: Gehftetes und Geklebtes

Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

Hierbei handelt es sich ausschließlich um das Los 2. Für das Los 1 schauen Sie bitte in die Vergabeunterlagen des Verfahrens 1262/21/0021 und nutzen die Teilnahme auf der e-Vergabeplattform des Bundes.

Eine gleichzeitige Bewerbung eines Unternehmens auf beide Lose ist grundsätzlich möglich.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Für alle Druckerzeugnisse gelten die allgemeinen Angaben des jeweils geltenden BfS Corporate Design-Katalogs. Des Weiteren müssen die Druckerzeugnisse den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ DE-UZ195 (Erfüllung der Kriterien bis Stand 12/2021 ausreichend, die Einhaltung der neuen Vergabekriterien ab 1/2022 werden nicht erwartet) entsprechen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien sind: Einsatz von Papieren, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, Einsatz von Farben/Lacken/Klebstoffen, die sich leicht von Papierfasern lösen (bei UV i.d.R. nicht möglich), ein Gefahrstoffverzeichnis und eine Lösemittelbilanz. Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.

Für den reinen Druck wird vom BfS ein druckfähiges PDF zur Verfügung gestellt.

Satz- und Layoutarbeiten sind bei Bedarf durchzuführen. Für sie gilt der jeweils aktuelle Corporate Design-Katalog des BfS. Für die Satz- und Layoutarbeiten liefert das BfS alle Rohdaten digital oder als Aufsichtsvorlagen.

Die Produkte müssen auf IGEPA - Circle offset Premium white produziert werden. Sollte dieses Papier am Markt nicht mehr verfügbar sein, ist ein ähnliches Ersatzpapier zu empfehlen, welches die gleichen Standards erfüllt (100% Recycling, ungestrichen, FSC zertifiziert, Blauer Engel, CIE 145 Weiße).

Für den Druck ist durch den AN ein Zertifikat über „CO2 kompensierten Druck“ zu erwerben. Das entsprechende Logo ist dem BfS als JPG oder PDF zuzustellen, damit es ins Layout eingebunden werden kann. In Ausnahmefällen muss der AN das Logo in die Daten einfügen.

Die Verarbeitung beinhaltet in der Regel immer: beschneiden, falzen, Klebebindung oder Heftung, Inhalt breit überklebt in 4x gerilltem Umschlag eingehängt.

In der Regel handelt es sich um 4-farbig Euroskala Druck.

Einige Druckerzeugnisse werden perforiert. Weiteres zu den Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.

In sehr seltenen Ausnahmefällen muss die Lieferung innerhalb von 120 Stunden nach Auftragsklarheit erfolgen.

Vor Drucklegung ist dem BfS bzw. dem Kreativdienstleister des BfS ein digitaler, farbverbindlicher Proof vorzulegen. Auf Wunsch wird ein farbverbindlicher Proof per Post verschickt.

Dem BfS ist nach Drucklegung unaufgefordert, sofern Satzarbeiten durchgeführt wurden, eine Indesign Datei (kompatibel mit CS6) zu überlassen. Bei Bedarf ist dem BfS eine barrierefreie Acrobat-Datei in internetfähiger Auflösung zu überlassen.

Die Lieferung erfolgt frei Haus. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist über den Zeitpunkt der Lieferung zu informieren.

Die Druckerei bietet eine Mindesterreichbarkeit werktags von 9 bis 16 Uhr. Sie reagiert innerhalb 48 Stunden auf Anfragen vom BfS.

Für die Details wird auf die Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Herstellungsdauer / Gewichtung: 30

Preis Gewichtung: 70

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach einjähriger Laufzeit oder bei Erreichen der Maximalabrufsumme.

Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:

Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung (siehe Anlage A) zu erklären.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis bzw. formfreie Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung:

Eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung.

Hilfsweise kann eine formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung erfolgen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen. Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen. Nicht ausreichend ist eine reine Eigenerklärung, die eine nicht weiter belegte Versicherung des bietenden Unternehmens enthält, dass die angebotene Leistung den geforderten Kriterien des Gütezeichens entspricht.

Alternativ werden zum Umweltzeichnen ,,Blauer Engel“ abschießend folgende Nachweise akzeptiert:

- Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.

- Wenn der Bieter nachweisen kann, dass er aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit hatte, das vom BfS als öffentlichen Auftraggeber angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeignete Belege akzeptiert, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.12.2021

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.12.2021

09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 9499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.12.2021



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

03.12.2021


07.12.2021




29.11.2021


02.12.2021




10.11.2021


12.11.2021




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