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Ausschreibungsdetails

Evaluierungsunterstützung bei IT-Sicherheitsprodukten (Los4) (ZIB 21.27 - 0363/21/VV : 4)

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07.11.2021 (letzte Änderung am 15.02.2022)

07.12.2021 11:30

ZIB 21.27 - 0363/21/VV : 4

Beschaffungsamt des BMI

15.02.2022 13:20

2021/S 218-574505

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2954
Fax: +49 2289910610-2954

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluierungsunterstützung bei IT-Sicherheitsprodukten (Los4)

ZIB 21.27 - 0363/21/VV : 4

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Evaluierungsunterstützung bei IT-Sicherheitsprodukten (Los4)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

2.500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Unterstützung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Evaluierung von IT-Produkten, sowie die Entwicklung von Prüfmethoden und Erstellung von Grundsatzdokumenten unter Anwendung der Common Criteria.

Die Gesamtleistung wird in vier Fachlose aufgeteilt, welche fachlich durch die für das zu untersuchende IT-Produkt zugehörige(n) Produktklasse(n) abgegrenzt sind. In diesem Verfahren wird das Fachlos 4 mit den folgenden Produktklassen ausgeschrieben:

Produktklasse IDENTITÄTSMANAGEMENT UND ZUGRIFFSKONTROLLE

Produktklasse SCHLÜSSELMANAGEMENT

Produktklasse KRYPTOMODULE

Produktklasse DATENLÖSCHUNG

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.500.000,- Euro abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

2.500.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die geeigneten Bewerber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Diese beinhaltet u. a. auch die Leistungsbeschreibung mit dem Einstufungsgrad VS-NfD (Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch). Verschlusssachen, die als VS-NfD eingestuft sind, dürfen nur an Personen ausgehändigt werden, die sich gemäß der Anlage "Verpflichtung zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD" verpflichtet haben. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Teilnahmeantrag von den Bewerbern einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestens zwei (Unternehmens-)Referenzen mit vergleichbarem Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:

- Evaluierung von IT-Produkten

- Erstellung von Nachweiskatalog-konformen Dokumenten

- Erstellung von evaluierungsbezogenen Dokumenten

Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt (vgl. Kriterium E.1).

Die Bewerber müssen bestätigen, dass aufgrund der Beschäftigtenzahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Mitarbeiter für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die in der Anlage "Mitarbeiterskills" definierten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Kriterium E.3).

Die Bewerber müssen bestätigen, dass sie in dem Geheimschutzverfahren gemäß dem Geheimschutzhandbuch (GHB) des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWI) aufgenommen wurden (vgl. Kriterium E.4).

Die Bewerber müssen bestätigen, dass sie im Bedarfsfall ausschließlich Personal einsetzen, welches sich einer Sicherheitsüberprüfung der angeforderten Stufe (SÜ 1 oder SÜ 2) unterziehen würde (vgl. Kriterium E.5).

Die Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag eine Kopie der Urkunde bzw. ein gleichwertiges Dokument beifügen, welches sie als eine vom BSI anerkannte Prüfstelle im Bereich Common Criteria ausweist. Es werden nur vom BSI anerkannte Prüfstellen im Bereich Common Criteria als geeignet eingestuft, deren Anerkennungsbereich EAL4 oder höher umfasst (vgl. Kriterium E.6).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

07.12.2021

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

11.01.2022

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.02.2022



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