Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierungsunterstützung bei IT-Sicherheitsprodukten (Los4)
ZIB 21.27 - 0363/21/VV : 4
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Evaluierungsunterstützung bei IT-Sicherheitsprodukten (Los4)
2.500.000,00
EUR Euro
Deutschland (DE, NUTS 0)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Unterstützung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Evaluierung von IT-Produkten, sowie die Entwicklung von Prüfmethoden und Erstellung von Grundsatzdokumenten unter Anwendung der Common Criteria.
Die Gesamtleistung wird in vier Fachlose aufgeteilt, welche fachlich durch die für das zu untersuchende IT-Produkt zugehörige(n) Produktklasse(n) abgegrenzt sind. In diesem Verfahren wird das Fachlos 4 mit den folgenden Produktklassen ausgeschrieben:
Produktklasse IDENTITÄTSMANAGEMENT UND ZUGRIFFSKONTROLLE
Produktklasse SCHLÜSSELMANAGEMENT
Produktklasse KRYPTOMODULE
Produktklasse DATENLÖSCHUNG
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.500.000,- Euro abgerufen werden.
2.500.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die geeigneten Bewerber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Diese beinhaltet u. a. auch die Leistungsbeschreibung mit dem Einstufungsgrad VS-NfD (Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch). Verschlusssachen, die als VS-NfD eingestuft sind, dürfen nur an Personen ausgehändigt werden, die sich gemäß der Anlage "Verpflichtung zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD" verpflichtet haben. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Teilnahmeantrag von den Bewerbern einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens zwei (Unternehmens-)Referenzen mit vergleichbarem Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
- Evaluierung von IT-Produkten
- Erstellung von Nachweiskatalog-konformen Dokumenten
- Erstellung von evaluierungsbezogenen Dokumenten
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt (vgl. Kriterium E.1).
Die Bewerber müssen bestätigen, dass aufgrund der Beschäftigtenzahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Mitarbeiter für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die in der Anlage "Mitarbeiterskills" definierten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Kriterium E.3).
Die Bewerber müssen bestätigen, dass sie in dem Geheimschutzverfahren gemäß dem Geheimschutzhandbuch (GHB) des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWI) aufgenommen wurden (vgl. Kriterium E.4).
Die Bewerber müssen bestätigen, dass sie im Bedarfsfall ausschließlich Personal einsetzen, welches sich einer Sicherheitsüberprüfung der angeforderten Stufe (SÜ 1 oder SÜ 2) unterziehen würde (vgl. Kriterium E.5).
Die Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag eine Kopie der Urkunde bzw. ein gleichwertiges Dokument beifügen, welches sie als eine vom BSI anerkannte Prüfstelle im Bereich Common Criteria ausweist. Es werden nur vom BSI anerkannte Prüfstellen im Bereich Common Criteria als geeignet eingestuft, deren Anerkennungsbereich EAL4 oder höher umfasst (vgl. Kriterium E.6).
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.12.2021
11:30
11.01.2022
- Deutsch (DE)
30.04.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.02.2022