Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Folge RV Zollverschlüsse im Versandverfahren
331-2021-0505
Sicherheitsausrüstung (35121000)
Lieferauftrag
Lieferung von Zollverschlüssen
Ja
alle Lose
Kabelverschluss - ISO-Kategorie "S"
Verschlüsse (44522100)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Kabelverschluss - ISO-Kategorie "S"
Mindestabnahmemenge = 880.000 Stück
Geschätzte Abnahmemenge = 1.605.000 Stück
Höchstabnahmemenge = 1.926.000 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Einmalige Verlängerunsoption um 12 Monate möglich.
nein
nein
Bei dem Los 1 ist jeweils nur die Abgabe von einem Angebot je Anbieter zulässig.
Kabelverschluss - ISO-Kategorie "H"
Sicherheitsausrüstung (35121000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Kabelverschluss - ISO-Kategorie "H"
Mindestabnahmemenge = 40.000 Stück
Geschätzte Abnahmemenge = 73.000 Stück
Höchstabnahmemenge = 87.600 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Einmalige Verlängerunsoption um 12 Monate möglich.
nein
nein
Bei dem Los 2 ist jeweils nur die Abgabe von einem Angebot je Anbieter zulässig.
Klebeverschluss - ISO-Kategorie "I"
Sicherheitsausrüstung (35121000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Klebeverschluss - ISO-Kategorie "I"
Mindestabnahmemenge = 40.000 Stück
Geschätzte Abnahmemenge = 73.000 Stück
Höchstabnahmemenge = 87.600 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Einmalige Verlängerunsoption um 12 Monate möglich.
nein
nein
Für Los 3 können 2 Angebote je Anbieter abgegeben werden.
Sofern für Los 3 zwei Angebote abgegeben werden, sollten diese sich bzgl. der Abmessungen, des Materials, der Aufmachung (z.B. Rolle, Bogen, Einzelstücke) und/oder sonstiger Merkmale deutlich von einander unterscheiden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Referenzen, Zertifikate, Datenblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
14.12.2021
11:00
- Deutsch (DE)
29.04.2022
14.12.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist derVordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
04.11.2021