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Ausschreibungsdetails

Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.11.2021

20.12.2021 23:59

20.12.2021 23:59

414-12.1-2022/2KM

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

18.11.2021 13:15

2021/S 225-591733

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift:Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 414
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

414-12.1-2022/2KM

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, Handels- und Investitionspotenziale in Afrika zu ermitteln sowie Unternehmen beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen zu unterstützen und zu begleiten.

Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme, die Bestandteil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist. Im Rahmen des kombinierten Moduls sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland aus den jeweiligen Branchen beim Markteintritt in einer Region unterstützt werden. Zielgruppe sind Unternehmen, die ein geschäftliches Interesse an der Region oder aber auch einzelnen Ländern dieser Region haben. Angesprochen sind Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette der betreffenden Branche anbieten.

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen

Zielregion: Südliches Afrika (Südafrika, Namibia, Angola, Botsuana)

Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft

Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland

Zeitraum: 1. Quartal 2022 bis 3. Quartal 2022

Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

Fehlende Mülltrennung, mangelnde Kapazitäten zur Sammlung, Deponierung und Verwertung von Abfällen sowie eine niedrige Recyclingquote kennzeichnen in unterschiedlichem Maße den Abfallsektor im Südlichen Afrika (Südafrika, Namibia, Angola, Botsuana). Dem gegenüber stehen politischer Wille zur Verbesserung der Situation sowie bereits verabschiedete nationale Strategien und verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen zum Abfallmanagement, etwa in Südafrika oder Namibia. Ziel des Kombinierten Moduls ist es, die daraus entstehenden Geschäftschancen sowie das Marktumfeld und -potentiale in der Abfallwirtschaft im Südlichen Afrika herauszuarbeiten und interessierten deutschen Unternehmen mit der Zielmarktstudie, einer Informationsveranstaltung sowie der individuellen Beratung zu vermitteln. Der Fokus soll dabei auf dem gesamten Zyklus und allen relevanten Sub-Branchen/-bereichen der Abfallwirtschaft liegen, u.a.:

- Vermeidung von (Plastik-)Abfall, Sammlung und Verwertung von PET- Flaschen.

- Abfallverwertung: Weiterverwendung, Recycling, thermische Abfallbehandlung (Waste-2-Energy).

- Abfallbehandlung: Sammlung und Sortierung von Siedlungsabfällen, Transport, Deponierung.

- Behandlung organischer Abfälle - Verhinderung von Deponierung, Kompostierung bzw. Biogaserzeugung, Behandlung von Bergbauabfällen (z.B. Flugasche, Schlacke, Eisensauen).

- Behandlung von Elektroschrott und Altgeräten.

Bestehende Publikationen (etwa der GTAI) und Projekte (bspw. im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU) sind dabei als mögliche Anknüpfungspunkte zu berücksichtigen. Weitere inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Anpassungen können zudem zu Beginn des kombinierten Moduls im Rahmen des Kick-Offs sowie im weiteren Verlauf des Projekts vom Auftraggeber vorgenommen werden. Eine enge, auch inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber ist im Laufe des gesamten kombinierten Moduls zwingend erforderlich

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität des Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.

- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.;

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen

- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers

- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder

- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;

Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;

Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Vorlage einer Erklärung nach

- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.12.2021

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.02.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.12.2021

07:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.

Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.

Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.

Die vollständigen Angebotsunterlagen für das Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner ist folgendermaßen zu beschriften: KM-WNA_2022_Name Firma


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber und Bewerberinnen durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.11.2021



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