Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Produktionssystems des Parlamentsfernsehens
ZR5-1133-2021-186-IK 6
Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen (32211000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung des Produktionssystems des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages.
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin - Mitte
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung des Produktionssystems des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages. Das Parlamentsfernsehen überträgt sämtliche Plenardebatten sowie öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen. Der Produktionsbereich besteht aus vier identischen Regien, mit denen zeitgleich bis zu vier voneinander unabhängige TV-Produktionen erstellt werden können, einem Studio und einer Nachbearbeitung mit einem nichtlinearen Schnittsystem. Die Regien können je nach Bedarf mit den Sitzungssälen des Deutschen Bundestages mittels Kreuzschienen und Glasfaserinfrastruktur (Steckfeld) verbunden werden. Es gibt Säle mit fest installierter Kameratechnik auf Robotik-Systemen und solche, aus denen mobil mittels TV-Anschlusskästen übertragen wird. Der Auftragnehmer erweitert das Produktionssystem von einem Zwei-Kanal-Playout auf ein Vier-Kanal-Playout und integriert die Erweiterung in Absprache mit einem externen Servicedienstleister in die vorhandene Infrastruktur. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
Laufzeit in Monaten:5
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
4.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von insgesamt vier geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Zwei Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Installation eines Playouts (Studiobau) und zwei Referenzen hinsichtlich der Installation eines Playouts (Einrichtung der IT-Technik), jeweils in - mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - vergleichbarem Umfang. Die Anforderungen Studiobau und Einrichtung der IT-Technik können durch dieselbe(n) Referenz(en) erfüllt werden. Dabei ist der jeweilige anteilige Umfang (Studiobau und Einrichtung der IT-Technik) der Referenz konkret anzugeben. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Teilnahmeformular Ortsbesichtigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.12.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2022
16.12.2021
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
09.12.2021
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