Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=421997Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Unterstützung des BMU und Übernahme des Betriebs des Sekretariats sowie der Buchhaltung im Rahmen der AG Emissionshandel
Z II 2-VSt. 1511/2021
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Die AG Emissionshandel (AGE) wurde im Oktober 2000 von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eingerichtet, um mit Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolitischen Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und ggf. allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internationaler Ebene über den Einsatz der so genannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung der Europäischen Energie- und Klimapakete, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nationalen Brennstoffemissionshandels.
Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nationalen Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internationalen Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen in Deutschland ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum.
Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in Deutschland zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Wirtschaftsverbänden sowie Umweltorganisationen geworden, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Experten rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird. Vor allem der Aufbau eines Stakeholderprozesses und die deutschen Erfahrungen mit der AGE sind bei Ländern von großem Interesse, die gerade im Begriff sind, ein Emissionshandelssystem aufzubauen. Die AGE ist insbesondere auch gefragt, wenn konkrete Linking-Verhandlungen eine Anpassung des EU ETS erforderlich machen.
Gegenwärtig hat die AGE fünf Unterarbeitsgruppen (UAG 1 - UAG 5), die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
UAG 1: Querschnittsfragen
UAG 2: Vollzug des Emissionshandelssystems
UAG 3: Rechtliche und institutionelle Fragen
UAG 4: CDM- und JI- Aktivitäten sowie neue Marktmechanismen
UAG 5: Brennstoffemissionshandel
Die Arbeiten der AGE werden aus Mitteln des BMU und aus Beiträgen der Wirtschaftsunternehmen und Wirtschaftsverbänden finanziert. Die AGE verfügt über ein Sekretariat, in dem u.a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet werden. Das Sekretariat wird derzeit über einen externen Auftragnehmer geführt. Der zugehörige Vertrag endet zum 31.12.2021.
Ziel des Vorhabens ist die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE, die Übernahme der Buchhaltung und Finanzverwaltung für das Vorhaben sowie die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung des BMU bei der Vorbereitung der Sitzungen der AGE und bei der Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Unterarbeitsgruppen (UAGs) der AGE.
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin bzw. Sitz der/des AN
Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 „Fachliche Unterstützung des BMU“ des Vorhabens wird über BMU-Mittel finanziert und enthält die folgenden Arbeitspakete:
- Projektkoordination
- Fachliche Unterstützung inkl. Vor- und Nachbereitung und Moderation der UAGs
- Buchhaltung, Belegprüfung, Rechenschaftsberichte
- Sachkosten (Lohnbuchhaltung, Miete, etc.)
- Betreuung Bürotechnik und IT
Teil 2 „Betrieb des Sekretariats“ des Vorhabens wird über die AGE-Mitgliedsbeiträge finanziert und enthält die Arbeitspakete
- Leitung des Sekretariats inkl. Unterstützungsleistungen,
- Catering zu den Sitzungen der AGE und Reisekosten der Sekretariatsmitglieder zu den Sitzungen.
Alle oben genannten Tätigkeiten sind grundsätzlich in Absprache mit der Auftraggeberin durchzuführen.
01.01.2022
31.12.2024
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Zuschlagskriterien
1. Preis zu 30 %
2. Qualität des Konzeptes zu 70 %
Die o. g. Zuschlagskriterien werden entsprechend den beiliegenden Erläuterungen zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
30.11.2021
10:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
2. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.12.2021.
3. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
4. Es gilt deutsches Recht.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.10.2021