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Ausschreibungsdetails

IT-Hardware: Mobile Datenträger, BSI-zugelassen bis Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (ZIB 15.09 - 9925/21/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.10.2021 (letzte Änderung am 17.11.2021)

29.11.2021 11:30

29.11.2021 11:30

ZIB 15.09 - 9925/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

17.11.2021 12:44

2021/S 211-550357

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

IT-Hardware: Mobile Datenträger, BSI-zugelassen bis Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)

ZIB 15.09 - 9925/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Flashspeichergeräte (30233180)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von IT-Hardware: Mobile Datenträger, BSI-zugelassen bis Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

7.219.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Festplattenlaufwerke (30233132)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung besteht aus einem Los.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von

7.219.000,00 Euro abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

7.219.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.

Füllen Sie dazu bitte das Formular "Eigenerklaerung Ausschlussgruende" vollständig aus.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung,können diese im Einzelfall durch die Vergabestelle aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. Bonitätsauskunft, Nachweis über Zahlung Steuern und Sozialabgaben, polizeiliche Führungszeugnisse von Leitungsmitgliedern der Bieterin und Ihrer Unterauftragnehmer) verlangt werden.

Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen.

Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.

Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die

Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.

Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken.

Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes

Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, geben den Umsatz aufsummiert an und weisen Sie diesen zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf den aufsummierten Umsatz. Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Der Umsatz muss mindestens 1.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.

Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".

Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 2 Referenzaufträge, die die Lieferung von IT-Hardware und Peripherie in einem dem Ausschreibungsgegenstand ähnlichen Bereich beinhalten und nicht älter als 3 Jahre sind, maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist. Es muss sich bei den Referenzen ausdrücklich nicht direkt um die hier ausgeschriebenen Produkte handeln. Die benannten Referenzen müssen in Summe wenigstens einen realisierten Auftragswert von 2.000.000 Euro haben.

Sofern es sich um Aufträge handelt, die noch nicht abgeschlossen sind, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände aus bestehenden Einzel- oder Rahmenverträgen können nicht als Referenz gewertet werden.

Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

- Wert des Auftrages,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz

mit Anschrift und Kontaktdaten.

Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.

Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in

den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von

weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.

Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt

des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

29.11.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

29.11.2021

12:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland

sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

- ALDB GmbH

- Auswärtiges Amt

- Beschaffungsamt des BMI

- Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

der Bundeswehr

- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

- Bundesamt für Güterverkehr

- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

- Bundesamt für Strahlenschutz

- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen

mit Sicherheitsaufgaben

- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3,

BIMASRM_5

- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

- Bundesarbeitsgericht

- Bundesarchiv

- Bundeseisenbahnvermögen

- Bundesgerichtshof

- Bundesinstitut für Berufsbildung

- Bundesinstitut für Risikobewertung

- Bundeskartellamt

- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

- Bundesministerium für Arbeit und Soziales

- Bundesministerium für Bildung und Forschung

- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

- Bundesministerium für Gesundheit

- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

- Bundesnachrichtendienst

- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Post und Eisenbahnen

- Bundespolizei

- Bundesrat

- Bundesrechnungshof

- Bundessozialgericht

- Bundesverwaltungsgericht

- BWI GmbH

- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

- Deutscher Bundestag

- Deutscher Wetterdienst

- Deutsches Archäologisches Institut

- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

- Deutsches Maritimes Zentrum e.V.

- DRK-Suchdienst

- Eisenbahn-Bundesamt

- Erdölbevorratungsverband

- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

- Informationstechnikzentrum Bund

- Johann Heinrich von Thünen-Institut

- Kraftfahrt-Bundesamt

- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

- Max Rubner-Institut

- Nationale Anti Doping Agentur

- SPD-Bundestagsfraktion

- Statistisches Bundesamt

- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

- Umweltbundesamt

- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

- Zollkriminalamt Köln


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.11.2021



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