Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Kalender
341-2021-0454
Kalender (30199792)
Lieferauftrag
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025_LV VII_Kalender
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Geschätztes Beschaffungsvolumen: 1.126.705 Stück.
Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Bei den Mengen handelt es
sich um unverbindliche, geschätzte Mengenangaben für die
KEINE Abnahmepflicht besteht.
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausführliche Unternehmensdarstellung
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen kurz dar. Die Darstellung sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Betätigungsfelder des Unternehmens,
- Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens und ggf. seiner Niederlassungen,
- ggf. Daten des Eintrags ins Handelsregister (Registerart, -nummer, -gericht)
oder in ein vergleichbares Register,
- aktuelle Zahl der Beschäftigten sowie
- Umsätze (in Euro) der letzten drei Geschäftsjahre.
Ggf. Bereitstellung von Mustern nach der Vorgabe der beigefügten Datei "mus-ter_2022_2025_lv_VII.pdf", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.01.2022
11:00
- Deutsch (DE)
31.03.2022
03.01.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt elektronisch oder in
Papierform bei den unter I.1) genannten
Kontaktstellen. Bei Nutzung der e-
Vergabeplattform http://www.evergabeonline.
de sind die Nutzungsbedingungen
der e-Vergabe zu beachten!
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten
06.12.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.