Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Kleben, Verpacken und Versenden
341-2021-0449
Briefumschläge (30199230)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025 LV II Kleben, Verpacken und Versenden
Ja
alle Lose
Kleben und Verpacken
Klebstoffe (24910000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II), Kleben und Verpacken (Los 1); geschätztes Beschaffungsvolumen: 357.053 Rollen, 170.279 Pack und 338.845 Stück
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Briefumschläge, Kuvertierhüllen und Kompaktbriefe
Briefumschläge (30199230)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II),
Briefumschläge, Kuvertierhüllen und Kompaktbriefe (Los 2)
geschätztes Beschaffungsvolumen: 214.935.250 Stück
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Versand-, Falten- und Polstertaschen
Gepolsterte Versandtaschen (18938000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II),
Versand-, Falten- und Polstertaschen,
geschätztes Beschaffungsvolumen: 80.319.050 Stück
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu persönlichen Verhältnissen und Insolvenz, wie Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Formular "Eigenerklärungen" abzugeben, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.01.2022
11:00
- Deutsch (DE)
15.03.2022
03.01.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/
EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter https:// www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e- Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK https://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
06.12.2021
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