Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Schreiben, Markieren und Korrigieren
341-2021-0450
Kugelschreiber (30192121)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025 LV III Schreiben, Markieren und Korrigieren
Ja
alle Lose
Schreiben
Kugelschreiber (30192121)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025, Schreiben, Markieren und Korrigieren (LV III), Schreiben (Los 1); geschätztes Beschaffungsvolumen: 1.754.321 Stück
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Markieren und Korrigieren
Textmarker (30192125)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025, Schreiben, Markieren und Korrigieren (LV III), Markieren und Korrigieren (Los 2); geschätztes Beschaffungsvolumen: 924.437 Stück und 18.822 Sets
Preis
01.04.2022
31.03.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die
Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Formular "Eigenerklärungen" abzugeben, das
den Vergabeunterlagen beiliegt.
Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Ggf. Bereitstellung von Mustern nach der Vorgabe der beigefügten Datei "muster_2022_2025_lv_iii.pdf", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.01.2022
11:00
- Deutsch (DE)
15.03.2022
03.01.2022
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/
EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
06.12.2021
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