Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Unterhalts- und Glasreingung für die Liegenschaften in München

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

05.11.2021

06.12.2021 11:00

ID: 1.976.022

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

05.11.2021 09:00

2021/S 216-568767

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift:Wasserstraße 215
Postleitzahl:44799
Ort:Bochum
NUTS:Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.kbs.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterhalts- und Glasreingung für die Liegenschaften in München

ID: 1.976.022

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung in der Regionaldirektion München, dem Sozialmedizinischen Dienst München und dem Archiv der Regionaldirektion München sowie der Glasreinigung in der Regionaldirektion München und dem Sozialmedizinischen Dienst München.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

255.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Unterhaltsreinigung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gebäudereinigung (90911200)

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)

- Regionaldirektion München

Putzbrunner Str. 71-73

81739 München

- Sozialmedizinischen Dienst München

Leopoldstraße 175

88804 München

- Archiv der Regionaldirektion München

Schatzbogen 58/60

81829 München

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung in den folgenden Liegenschaften der KBS in München:

- Regionaldirektion München

Putzbrunner Str. 71-73

81739 München

- Sozialmedizinischen Dienst München

Leopoldstraße 175

88804 München

- Archiv der Regionaldirektion München

Schatzbogen 58/60

81829 München

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: durchschnittliche Reinigungsleistung pro Stunde (m²) / Gewichtung: 50

Preis Gewichtung: 50

II.2.6)
Geschätzter Wert

230.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2022

31.03.2023

Eine Vertragsverlängerung darüber hinaus ist bis zum 31.03.2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KBS ab dem 01.04.2023 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

5

Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zum Qualitätsmanagement, zum Beschwerdemanagement sowie zu den Referenzen mit je 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 15 Punkte (gewichteter Punktwert). Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Eine Nichterfüllung bereits eines dieser Musskriterien/dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Die Punkte können wie folgt erzielt werden:

II. Qualitätsmanagement

Der Bewerber hat die Qualitätsprüfung für Verwaltungsgebäude in Form eines Konzeptes darzustellen. Hierbei hat der Bewerber folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Es handelt sich um 3 verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von ca. 5.250 m².

Die Beschreibung des Bewerbers zum Qualitätsmanagement wird mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:

1. Laufende Qualitätsprüfung im Rahmen der Unterhaltsreinigung

- Keine Aussage zu den Qualitätsprüfungen = 0 Punkte

- Q-Prüfung wird durch die Reinigungskräfte in Eigenkontrolle durchgeführt = 1 Punkt

- Q-Prüfung erfolgt durch den/die Vorarbeiter*in oder Objektleiter*in = 2 Punkte

- Q-Prüfung erfolgt durch eine/n unabhängige/n und objektive/n Qualitätskontrolleur*in, der/die im laufenden Betrieb nicht in dem Auftrag involviert ist = 3 Punkte

2. Umfang und Häufigkeit der Qualitätsprüfung (objektbezogen)

- Keine Aussage zum Umfang und Häufigkeit der Q-Prüfung = 0 Punkte

- Mindestens 12 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 1 Punkt

- Mindestens 24 Kontrollen pro Jahr (mindestens 2 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 2 Punkte

- Mindestens 50 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x wöchentlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 3 Punkte

3. Dokumentation der Qualitätsprüfung

- Keine Aussage zur Dokumentation = 0 Punkte

- Sämtliche Kontrollen werden dokumentiert und in Papierform spätestens 5 Werktage nach Durchführung eingereicht = 1 Punkt

- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens 5 Werktage nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 2 Punkte

- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens am nachfolgenden Werktag nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 3 Punkte

4. Darstellung der Auswirkung aufgrund der Ergebnisse der Q-Prüfung

- Keine Aussage zu der Auswirkung der Kontrollen auf die operative Leistung = 0 Punkte

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden quartalsweise detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung = 1 Punkt

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 1 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 2 Punkte

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 2 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 3 Punkte

5. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen

- Das Unternehmen fördert die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen nicht = 0 Punkte

- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen fördert = 1 Punkt

- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter*innen = 2 Punkte

- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 3 Punkte

III. Beschwerdemanagement

Die Beschreibung des Bewerbers zum Umgang mit Mängelrügen wird mit maximal 3 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:

- Keine Aussage zum Beschwerdemanagement = 0 Punkte

- Das Konzept ist nicht im Detail nachvollziehbar und unvollständig dargestellt. Keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Mängelrüge = 1 Punkt

- Das Konzept ist nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag nach Bekanntgabe = 2 Punkte

- Das Konzept ist im Detail nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt am selben Werktag nach Bekanntgabe = 3 Punkte

IV. Referenzprojekte

Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2018) über vergleichbare Aufträge vorlegen. Beim Auftrag handelt es sich um drei verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von circa 5.250 m².

Die Referenzen werden mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend.

Die KBS wird grundsätzlich mit allen Referenzkunden in Kontakt treten. Eine negative Bewertung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Gesamtpunktzahl.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Glasreinigung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fensterreinigung (90911300)

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)

- Regionaldirektion München

Putzbrunner Str. 71-73

81739 München

- Sozialmedizinischen Dienst München

Leopoldstraße 175

88804 München

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Glasreinigung in den folgenden Liegenschaften der KBS in München:

- Regionaldirektion München

Putzbrunner Str. 71-73

81739 München

- Sozialmedizinischen Dienst München

Leopoldstraße 175

88804 München

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

25.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2022

31.03.2023

Eine Vertragsverlängerung darüber hinaus ist bis zum 31.03.2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KBS ab dem 01.04.2023 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

5

Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zum Qualitätsmanagement, zum Beschwerdemanagement sowie zu den Referenzen mit je 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 15 Punkte (gewichteter Punktwert). Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Eine Nichterfüllung bereits eines dieser Musskriterien/dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Die Punkte können wie folgt erzielt werden:

II. Qualitätsmanagement

Der Bewerber hat die Qualitätsprüfung für Verwaltungsgebäude in Form eines Konzeptes darzustellen. Hierbei hat der Bewerber folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Es handelt sich um 3 verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von ca. 5.250 m².

Die Beschreibung des Bewerbers zum Qualitätsmanagement wird mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:

1. Laufende Qualitätsprüfung im Rahmen der Unterhaltsreinigung

- Keine Aussage zu den Qualitätsprüfungen = 0 Punkte

- Q-Prüfung wird durch die Reinigungskräfte in Eigenkontrolle durchgeführt = 1 Punkt

- Q-Prüfung erfolgt durch den/die Vorarbeiter*in oder Objektleiter*in = 2 Punkte

- Q-Prüfung erfolgt durch eine/n unabhängige/n und objektive/n Qualitätskontrolleur*in, der/die im laufenden Betrieb nicht in dem Auftrag involviert ist = 3 Punkte

2. Umfang und Häufigkeit der Qualitätsprüfung (objektbezogen)

- Keine Aussage zum Umfang und Häufigkeit der Q-Prüfung = 0 Punkte

- Mindestens 12 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 1 Punkt

- Mindestens 24 Kontrollen pro Jahr (mindestens 2 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 2 Punkte

- Mindestens 50 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x wöchentlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 3 Punkte

3. Dokumentation der Qualitätsprüfung

- Keine Aussage zur Dokumentation = 0 Punkte

- Sämtliche Kontrollen werden dokumentiert und in Papierform spätestens 5 Werktage nach Durchführung eingereicht = 1 Punkt

- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens 5 Werktage nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 2 Punkte

- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens am nachfolgenden Werktag nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 3 Punkte

4. Darstellung der Auswirkung aufgrund der Ergebnisse der Q-Prüfung

- Keine Aussage zu der Auswirkung der Kontrollen auf die operative Leistung = 0 Punkte

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden quartalsweise detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung = 1 Punkt

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 1 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 2 Punkte

- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 2 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 3 Punkte

5. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen

- Das Unternehmen fördert die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen nicht = 0 Punkte

- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen fördert = 1 Punkt

- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter*innen = 2 Punkte

- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 3 Punkte

III. Beschwerdemanagement

Die Beschreibung des Bewerbers zum Umgang mit Mängelrügen wird mit maximal 3 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:

- Keine Aussage zum Beschwerdemanagement = 0 Punkte

- Das Konzept ist nicht im Detail nachvollziehbar und unvollständig dargestellt. Keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Mängelrüge = 1 Punkt

- Das Konzept ist nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag nach Bekanntgabe = 2 Punkte

- Das Konzept ist im Detail nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt am selben Werktag nach Bekanntgabe = 3 Punkte

IV. Referenzprojekte

Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2018) über vergleichbare Aufträge vorlegen. Beim Auftrag handelt es sich um drei verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von circa 5.250 m².

Die Referenzen werden mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend.

Die KBS wird grundsätzlich mit allen Referenzkunden in Kontakt treten. Eine negative Bewertung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Gesamtpunktzahl.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- TW Anlage 1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Die Mindeststandards der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden in der TW Anlage 2 gefordert und unter den geforderten Mindeststandards der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgeführt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- TW Anlage 2 - Eigenerklärung Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit und zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Der Bewerber hat Erfahrungen mit der Reinigung von Verwaltungsgebäuden.

Der Bewerber beschäftigt eine/n Hygienebeauftragte/n in Vollzeit.

Eine werktäglich fernmündliche Erreichbarkeit in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist jederzeit gewährleistet.

Der Bewerber versichert, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert ist.

Der Bewerber versichert, dass sein Unternehmen eine Schadenhaftpflichtversicherung wie folgt abgeschlossen hat oder, sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn für die Vertragslaufzeit abschließen wird:

Mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)

Mindestens 1 Million Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall (2 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)

Mindestens 250.000 Euro für Schlüsselverlustschäden je Versicherungsfall (500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)

Der Bewerber sichert zu, dass er seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst sind, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den sein Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.

Weiterhin sichert der Bewerber zu, dass seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einschließlich der Rechtsverordnung entspricht.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Auftragnehmer muss sich vor Abgabe seines Angebotes über den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle informieren. Ein Besichtigungstermin ist telefonisch vorab mit dem/der in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I. genannten Ansprechpartner*in zu vereinbaren.Ein entsprechender Nachweis zur Objektbesichtigung (Anlage 6) ist dem Angebot beizufügen.

Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.12.2021

11:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

17.12.2021

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundesbeim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str.76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Soziale Sicherung
Postanschrift:Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl:53113
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-6190
Fax:+49 228-6191870

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.11.2021



983a7fef-8c7b-4297-928d-062351907139