Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

23.10.2021 (letzte Änderung am 01.03.2022)

22.11.2021 14:00

III 3 - 3003/121 - 33

Bundesamt für Justiz

01.03.2022 10:11

2021/S 208-544638

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Telefon: +49 228-994105592
Hauptadresse: https://www.bmjv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis

III 3 - 3003/121 - 33

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel des zu vergebenden Forschungsvorhabens ist es, durch qualitative empirische Forschung (Auswertung von Strafverfahrensakten und Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, Verteidigern und Verteidigerinnen und Beiständen nach § 406h StPO; ergänzend sollen auch Vertreter/innen von Opferschutzorganisationen befragt werden, die aus konkreten Verfahren berichten können) die Handhabung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in der Praxis zu ermitteln,sowie anhand der empirischen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der vorhandenen Literatur die Anwendung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu untersuchen und ggf. Schwierigkeiten und Schwachstellen in der Praxis aufzuzeigen; ebenso soll eine Erarbeitung von Empfehlungen und Anleitungen zur - auch revisionsfesten - Anwendung der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Strafzumessungsumstände für die Praxis, auch um ggf. festgestellten Schwierigkeiten und Schwachstellen bei der Anwendung zu begegnen, erfolgen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

210.084,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt. Ist eine persönliche Zusammenkunft nicht möglich, finden das Auftakt- und Zwischengespräch als Videokonferenz statt.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Bekämpfung von Rassismus verlangt ein konsequentes Vorgehen gegen rassistische Straftaten.

§ 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) bestimmt seit 2015 ausdrücklich, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden können (und daher auch grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind). Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) ist diese Aufzählung zum 3. April 2021 ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt worden. Flankiert werden soll diese Ergänzung durch eine Anpassung und Erweiterung der RiStBV dahingehend, dass ausdrücklich antisemitische Beweggründe nunmehr bei der Ermittlung der Tatumstände Berücksichtigung finden sollen und bei Vorliegen antisemitischer Beweggründe in Fällen von Privatklagedelikten bzw. bei Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung das (besondere) öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen wird.

Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass solche Motive in der Praxis - schon von den Ermittlungsbehörden - umfassend aufgeklärt und anschließend von den Gerichten bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt werden. Zum anderen soll mit dieser Hervorhebung - erst recht vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - ein deutliches Signal gesetzt werden, dass der Gesetzgeber und damit der deutsche Staat seine Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und sich unmissverständlich an die Seite der Opfer solcher Taten stellt.

Für eine sachgerechte Anwendung der Vorgaben in § 46 StGB ist es jedoch zwingend notwendig, dass die in der Regelung genannten Beweggründe von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Praxis erkannt und entsprechend gewürdigt werden. Das ist eine Herausforderung, der gerade in Zeiten eines sich bereits abzeichnenden oder zumindest zu vermutenden Anstiegs solcher Motivlagen besondere Bedeutung zukommt. Das effektive Erkennen und Berücksichtigen solcher Beweggründe ist nicht nur für eine schuldangemessene Strafzumessung selbst bedeutsam; es besteht auch eine völkerrechtliche Pflicht dazu (insbesondere aus der EMRK und dem VN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung). Sie haben darüber hinaus auch eine hohe Bedeutung für die davon betroffenen Opfer und stärken das Vertrauen der Bevölkerung darin, dass das Recht rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch oder sonst menschenverachtend motivierte Taten effektiv und angemessen ahndet.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur aus kriminologischer Sicht von großem Interesse zu wissen, wie § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in der Praxis der Strafverfolgung zur Anwendung kommt. Die Vorschrift soll daher mit dem Forschungsvorhaben umfassend evaluiert werden. Darüber hinaus soll durch die wissenschaftliche Aufarbeitung eine Grundlage für Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden, die die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert.

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.6)
Geschätzter Wert

210.084,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

7

Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420776&criteriaId=17306


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.11.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

- Referat R A 2 -

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Fax: +49 3018580-9525

oder

Bundesamt für Justiz

- Referat III 3 -

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Fax: +49 22899410-5592

zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.10.2021


Eignungskriterien



ec98af66-ca09-469b-874e-fd7be89f3301