Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Beratung zur Modernisierung von IT-Haushaltsverfahren
341-2021-0153
Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie (72222000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung zum Abruf wissenschaftlicher Beratungsleistungen für das Programm zur Modernisierung der IT-Haushaltsverfahren des BMF
Entwurfsmodellierung (72242000)
Prüfung von Informationstechnologieanforderungen (72223000)
Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung (72225000)
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bundesministerium der Finanzen
Referat II E 1
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Wissenschaftliche Beratungsleistungen mit einer Vertragslaufzeit von vier Jahren
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Zahl der Beschäftigten und zum Umsatz, Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
mind. 30 Fachberater in jedem der letzten drei Jahre, mind. 14 Mio. EUR Gesamtumsatz pro Jahr, mind. 10,5 Mio. EUR Umsatz im Bereich des Auftragsgegenstandes - siehe Dokument "Ergänzende Bewerbungsbedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Benennung von Referenzen, Bereitschaft zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, Angabe zum Einsatz von Nachunternehmen, Erklärung zu Interessens- und Loyalitätskonflikten
mind. drei Referenzen mit abgeschlossenen wissenschaftlichen Beratungsleistungen, einem Leistungszeitraum von mind. 1 Jahr, einem Auftragswert von mind. 1 Mio. EUR pro Jahr, mind. zwei abzudeckenden relevanten Bereichen pro Referenz (insgesamt müssen von den Referenzen alle relevanten Bereiche abgedeckt werden) und Nachweis einer wissenschafltichen Vernetzung bei mind. 1 Referenz - siehe Dokument "Ergänzende Bewerbungsbedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Anti-Scientology-Klausel laut Vertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.11.2021
11:00
- Deutsch (DE)
31.01.2022
18.11.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Bieteranfragen sollen bis spätestens 09.11.2021 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
14.10.2021