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Ausschreibungsdetails

RV für Kuvertiermaschinen (342-2021-0074)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.10.2021

18.11.2021 11:00

18.11.2021 11:00

342-2021-0074

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

14.10.2021 15:00

2021/S 201-522113

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift:Sautierstraße 32
Postleitzahl:79104
Ort:Freiburg
NUTS:Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-303-16397
Fax:+49 228303-49819
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV für Kuvertiermaschinen

342-2021-0074

II.1.2)
CPV-Code

Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Kuvertiermaschinen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)

verschiedene Dienststellen und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kuvertiermaschinen (kleines Postaufkommen). Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 58 Stück.

Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme eine Mindestmenge. Die geschätzte Abnahmemenge wird voraussichtlich nicht überschritten.

Die Auftraggeberin behält sich dennoch vor, bis zu 20 % mehr (insgesamt 70 Stück) als die geschätzte Gesamtbedarfsmenge durch die Besteller abrufen zu lassen (Höchstabnahmemenge).

Laufzeit von 24 Monaten mit Beginn nach Zuschlagserteilung mit der Option zur aktiven Verlängerung um 12 Monate und einer weiteren aktiven Verlängerungsoption um erneut 12 Monate.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Option zur aktiven Verlängerung um 12 Monate und einer weiteren aktiven Verlängerungsoption um erneut 12 Monate.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Betriebshaftpflichtversicherung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.11.2021

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

05.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.11.2021

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie

unter folgendem Link der Europäischen Kommission:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem

versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der

Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen

auszufüllen.

Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das

Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich

elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind

zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr

möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim

Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.10.2021



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