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Ausschreibungsdetails

Prüfung der Jahresrechnung der dem Bund zu den Stichtagen 19.05.2021, 15.04.2022 und 15.04.2023 in Rechnung gestellten Vollkosten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung der Bildungsprogramme (AFBG, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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13.10.2021

12.11.2021 12:00

12.11.2021 12:00

04513-4/4(2021)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

10.11.2021 10:53

2021/S 201-523820

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Prüfung der Jahresrechnung der dem Bund zu den Stichtagen 19.05.2021, 15.04.2022 und 15.04.2023 in Rechnung gestellten Vollkosten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung der Bildungsprogramme (AFBG, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

04513-4/4(2021)

II.1.2)
CPV-Code

Rechnungslegung und -prüfung (79210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Durch den im Juni 2020 zwischen BMF und KfW abgeschlossenen Rahmenvertrag über die „Erstattung von Kosten bei der Durchführung der inländischen Förderprogramme“ wurde für die von der KfW durchgeführten Auftragsprogramme des Bundes, so u.a. für die Bildungsprogramme AFBG, Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen nachträglich, beginnend ab dem Jahr 2020 eine Vollkostenerstattung geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgte in den Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV) des Bildungskredits und BAföG-Bankdarlehens sowie der Ergänzungsvereinbarung AFBG.

Das BMBF leistet im Rahmen der Erstattung der Vollkosten während eines laufenden Kalen-derjahres vorab jeweils zum 30.06. und zum 15.12. Abschläge in Höhe von jeweils 50% der für das betreffende Jahr prognostizierten Plankosten, die auf die nach Abschluss eines Ka-lenderjahres bis zum 15.04. zu übermittelnde Schlussrechnung angerechnet werden.

Nach Artikel I Ziffer 6 des Rahmenvertrages ist für die Prüfung der jährlichen Schlussrechnungen unter Einbezug der geleisteten Abschlagszahlungen ausdrücklich ein vom BMBF zu beauftragender Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dabei wurde in den GBV Bildungskredit, BAföG-Bankdarlehen sowie in der Ergänzungsvereinbarung AFBG geregelt, dass die Schluss-rechnung 2020 zusammen mit der Schlussrechnung für das Jahr 2021 im Jahr 2022 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird und die Zahlung auf die Schlussrechnung 2020 zum 30.09.2021 unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der abschließenden Prüfung der Schluss-rechnung 2020 durch den Wirtschaftsprüfer im Jahre 2022 erfolgt, sodass sich hieraus die entsprechenden Prüfgegenstände ergeben.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Durch den im Juni 2020 zwischen BMF und KfW abgeschlossenen Rahmenvertrag über die „Erstattung von Kosten bei der Durchführung der inländischen Förderprogramme“ wurde für die von der KfW durchgeführten Auftragsprogramme des Bundes, so u.a. für die Bildungsprogramme AFBG, Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen nachträglich, beginnend ab dem Jahr 2020 eine Vollkostenerstattung geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgte in den Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV) des Bildungskredits und BAföG-Bankdarlehens sowie der Ergänzungsvereinbarung AFBG.

Das BMBF leistet im Rahmen der Erstattung der Vollkosten während eines laufenden Kalen-derjahres vorab jeweils zum 30.06. und zum 15.12. Abschläge in Höhe von jeweils 50% der für das betreffende Jahr prognostizierten Plankosten, die auf die nach Abschluss eines Ka-lenderjahres bis zum 15.04. zu übermittelnde Schlussrechnung angerechnet werden.

Nach Artikel I Ziffer 6 des Rahmenvertrages ist für die Prüfung der jährlichen Schlussrechnungen unter Einbezug der geleisteten Abschlagszahlungen ausdrücklich ein vom BMBF zu beauftragender Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dabei wurde in den GBV Bildungskredit, BAföG-Bankdarlehen sowie in der Ergänzungsvereinbarung AFBG geregelt, dass die Schluss-rechnung 2020 zusammen mit der Schlussrechnung für das Jahr 2021 im Jahr 2022 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird und die Zahlung auf die Schlussrechnung 2020 zum 30.09.2021 unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der abschließenden Prüfung der Schluss-rechnung 2020 durch den Wirtschaftsprüfer im Jahre 2022 erfolgt, sodass sich hieraus die entsprechenden Prüfgegenstände ergeben.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Umsetzung der Prüfung - Vorgehensmodell, Prüfungsanforderungen, Prüfungsvorgehen / Gewichtung: 25

Qualitätskriterium Name: Planung Prüfzeitraum / Gewichtung: 25

Preis Gewichtung: 50

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.04.2022

14.04.2024

Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um zwei Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418780&criteriaId=16802

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418780&criteriaId=16801

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418780&criteriaId=16803


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.11.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.11.2021

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-99572006
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird daraufhingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-99572006

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.10.2021


Eignungskriterien



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