Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418780Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Jahresrechnung der dem Bund zu den Stichtagen 19.05.2021, 15.04.2022 und 15.04.2023 in Rechnung gestellten Vollkosten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung der Bildungsprogramme (AFBG, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
04513-4/4(2021)
Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
Dienstleistungen
Durch den im Juni 2020 zwischen BMF und KfW abgeschlossenen Rahmenvertrag über die „Erstattung von Kosten bei der Durchführung der inländischen Förderprogramme“ wurde für die von der KfW durchgeführten Auftragsprogramme des Bundes, so u.a. für die Bildungsprogramme AFBG, Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen nachträglich, beginnend ab dem Jahr 2020 eine Vollkostenerstattung geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgte in den Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV) des Bildungskredits und BAföG-Bankdarlehens sowie der Ergänzungsvereinbarung AFBG.
Das BMBF leistet im Rahmen der Erstattung der Vollkosten während eines laufenden Kalen-derjahres vorab jeweils zum 30.06. und zum 15.12. Abschläge in Höhe von jeweils 50% der für das betreffende Jahr prognostizierten Plankosten, die auf die nach Abschluss eines Ka-lenderjahres bis zum 15.04. zu übermittelnde Schlussrechnung angerechnet werden.
Nach Artikel I Ziffer 6 des Rahmenvertrages ist für die Prüfung der jährlichen Schlussrechnungen unter Einbezug der geleisteten Abschlagszahlungen ausdrücklich ein vom BMBF zu beauftragender Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dabei wurde in den GBV Bildungskredit, BAföG-Bankdarlehen sowie in der Ergänzungsvereinbarung AFBG geregelt, dass die Schluss-rechnung 2020 zusammen mit der Schlussrechnung für das Jahr 2021 im Jahr 2022 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird und die Zahlung auf die Schlussrechnung 2020 zum 30.09.2021 unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der abschließenden Prüfung der Schluss-rechnung 2020 durch den Wirtschaftsprüfer im Jahre 2022 erfolgt, sodass sich hieraus die entsprechenden Prüfgegenstände ergeben.
Deutschland (DE, NUTS 0)
Durch den im Juni 2020 zwischen BMF und KfW abgeschlossenen Rahmenvertrag über die „Erstattung von Kosten bei der Durchführung der inländischen Förderprogramme“ wurde für die von der KfW durchgeführten Auftragsprogramme des Bundes, so u.a. für die Bildungsprogramme AFBG, Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen nachträglich, beginnend ab dem Jahr 2020 eine Vollkostenerstattung geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgte in den Geschäftsbesorgungsverträgen (GBV) des Bildungskredits und BAföG-Bankdarlehens sowie der Ergänzungsvereinbarung AFBG.
Das BMBF leistet im Rahmen der Erstattung der Vollkosten während eines laufenden Kalen-derjahres vorab jeweils zum 30.06. und zum 15.12. Abschläge in Höhe von jeweils 50% der für das betreffende Jahr prognostizierten Plankosten, die auf die nach Abschluss eines Ka-lenderjahres bis zum 15.04. zu übermittelnde Schlussrechnung angerechnet werden.
Nach Artikel I Ziffer 6 des Rahmenvertrages ist für die Prüfung der jährlichen Schlussrechnungen unter Einbezug der geleisteten Abschlagszahlungen ausdrücklich ein vom BMBF zu beauftragender Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Dabei wurde in den GBV Bildungskredit, BAföG-Bankdarlehen sowie in der Ergänzungsvereinbarung AFBG geregelt, dass die Schluss-rechnung 2020 zusammen mit der Schlussrechnung für das Jahr 2021 im Jahr 2022 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird und die Zahlung auf die Schlussrechnung 2020 zum 30.09.2021 unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der abschließenden Prüfung der Schluss-rechnung 2020 durch den Wirtschaftsprüfer im Jahre 2022 erfolgt, sodass sich hieraus die entsprechenden Prüfgegenstände ergeben.
Qualitätskriterium Name: Umsetzung der Prüfung - Vorgehensmodell, Prüfungsanforderungen, Prüfungsvorgehen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium Name: Planung Prüfzeitraum / Gewichtung: 25
Preis Gewichtung: 50
15.04.2022
14.04.2024
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um zwei Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
12.11.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2022
12.11.2021
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird daraufhingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
11.10.2021