Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=417983Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Moderation der Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Ergänzung zur PPP-Maßnahme H2-Uppp
414-63.4
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit der Exportinitiative Energie kleine und mittlere Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Angesprochen sind deutsche Unternehmen, die Energielösungen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher sowie neue Energietechnologien (wie z.B. Brennstoffzelle oder Power-to-X) anbieten. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, deutsche klimafreundliche Energielösungen international stärker zu positionieren und zu verbreiten. Weitere Hintergrundinformationen über die Aufgabe sowie das Angebot der Exportinitiative können über die Internetseite www.german-energy-solutions.de abgerufen werden.
Die Moderation der Konsortialbildung, eine der Standardmaßnahmen der Exportinitiative Energie, soll mit dieser Ausschreibung den Fokus auf grünen Wasserstoff legen und so Projekte in die BMWi-PPP-Maßnahme H2-Uppp überführen.
Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Dienstleistung als Moderator zur Unterstützung der Konsortialbildung Wasserstoff
01.01.2022
31.12.2023
Einmalige Verlängerung um ein Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
15.11.2021
23:59
- Deutsch (DE)
15.02.2022
16.11.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
06.10.2021