Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Daten- und Videoprojektoren
ZIB 13.03 - 9923/21/VV : 1
Videoprojektoren (38652120)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Daten- und Videoprojektoren.
2.654.500,00
EUR Euro
Videoprojektoren (38652120)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Daten- und Videoprojektoren.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.654.500,00 Euro (netto) abgerufen werden.
Preis
2.654.500,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor
der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen
Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 1.300.000,00 EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als
1.300. 000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.11.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.12.2021
30.11.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Akademie der Künste
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
BundeswehrFuhrparkService GmbH
DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum eV
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung e.V
Internationaler Suchdienst
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Haus der kleinen Forscher
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Verbaucherzentrale Bundesverband eV
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
24.11.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.