Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektionspapier
332-2021-0391
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Lieferauftrag
Projektionspapier für Raumschießanlagen
Ja
alle Lose
Projektionspapier in der Breite kleiner als 3m, Rollen 100 m lang
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Siehe Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis
Projektionspapier in der Breite bis 2,64 m, Rollen 100 m lang, 190 g pro m².
Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme keiner Mindestmenge.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf Abnahme weiterer Mengen.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt:
Pos. 1 - 144 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 2 - 163 cm: beträgt 230 Stück.
Pos. 3 - 200 cm: beträgt 50 Stück.
Pos. 4 - 230 cm: beträgt 140 Stück.
Pos. 5 - 235 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 6 - 240 cm: beträgt 160 Stück.
Pos. 7 - 250 cm: beträgt 330 Stück.
Pos. 8 - 260 cm: beträgt 320 Stück.
Die geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen der in Anlage 1 aufgeführten Behörden und Einrichtungen festgelegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 10 % mehr als die geschätzte Gesamtbedarfsmenge durch die Besteller abrufen zu lassen (Höchstabnahmemenge).
Preis
20.12.2021
19.12.2024
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Projektionspapier in der Breite von 3m oder größer als 3m, Rollen 60 m lang
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Projektionspapier in der Breite <=3 m, Rollen 60 m lang, 250 g pro m².
Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme keiner Mindestmenge.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf Abnahme weiterer Mengen.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt:
Pos. 1 - 300 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 2 - 310 cm: beträgt 320 Stück.
Pos. 3 - 420 cm: beträgt 90 Stück.
Die geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen der in Anlage 1 aufgeführten Behörden und Einrichtungen festgelegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 10 % mehr als die geschätzte Gesamtbedarfsmenge durch die Besteller abrufen zu lassen (Höchstabnahmemenge).
Preis
20.12.2021
19.12.2024
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
04.11.2021
11:00
- Deutsch (DE)
22.12.2021
04.11.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben.
In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform unter http://evergabe-online.de
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Hinweise für Bewerber /Bieter zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
30.09.2021