Tendering Procedure Details
Tendering Documents are subject to restrictions of confidentiality
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=416806Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_offEinrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Wasserverband Burg 2022/2023
2021BW000040
Elektrizität (09310000)
Lieferauftrag
Lieferung von elektrischer Energie Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Burg für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023, ca. 1.559.201 kWh/Jahr
Elektrizität (09310000)
Jerichower Land (DEE06, NUTS 3)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Burg für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023, ca. 1.559.201 kWh/Jahr
Preis
01.01.2022
31.12.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Eigenerklärung Sachsen-Anhalt (Ergänzende Vertragsbedingungen des Landesvergabegesetzes LVG LSA, in der jeweils aktuell gültigen Fassung)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.11.2021
13:00
- Deutsch (DE)
04.11.2021
13:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Die elektronische Auktion findet am 18.11.2021 10:00-14:00 Uhr statt. Weitere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
01.10.2021