Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Funkerfassungsempfängers sowie von Signal- und Spektrumanalysatoren
M/HSB1/LT319/DTEC_ML
Elektronische Messgeräte (38552000)
Lieferauftrag
Für das ROLORAN-Projekt beabsichtigt die UniBw M, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Funkerfassungsempfänger sowie Signal- und Spektrumanalysatoren zu erwerben.
Den Auftrag unterteilt die UniBw M in drei Lose:
1. Los 1: Ein Funkerfassungsempfänger,
2. Los 2: Ein Signal- und Spektrumanalysator,
3. Los 3: Zwei Spektrumanalysatoren.
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Ein Funkerfassungsempfänger (Los 1)
Elektronische Messgeräte (38552000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, einen Funkerfassungsempfänger mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- von 100KHz bis 6GHz (20MHz bis 6 GHz geeicht)
- Anschlussmöglichkeit und geräteinterne Umschaltmöglichkeit für mehrere Antennen
- Leistungsstarke und trotzdem großsignalfeste Vorselektion
- Wasserfallanzeige (Panorama Scan)
- breitbandiger Scan
- Recordmöglichkeit für Chirp-Signale (interne Aufzeichnung)
- Mithörmöglichkeit
- Erweiterbarkeit um Breitbandpeiler
- Erweiterungsmöglichkeit mit GPS Modul oder GPS Karte
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Einen Signal- und Spektrumanalysator (Los 2)
Spektrumanalysator (38433300)
Spektrometer (38433000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, einen Signal- und Spektrumanalysator mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- Auflösung 2Hz bis 26 GHz
- Eingangsempfinglichkeit -153 dBm bis ca. 30 dBm
- Auflösebandbreiten 20MHz, 40MHz, 50MHz, 80MHz
- Vorverstärker 30dB schaltbar in 0.5 dB Schritten
- Mit genauem und stabilen Referenzoszillator 3x20e-9 (oder besser)
- Demodulationsmöglichkeit für mehrere Einzelträger (AM, FM, PM, Chirp, SpreadSpektrum und LoRa) im Gerät und auf einem externen Rechner
- Möglichkeit der Aufnahme (recording) von Signalen zur späteren Analyse mittels Matlab, Python und C
- externe analoge I/Q Modulation Bandbreite (in RF) bis 2 GHz
- Das Gerät muss als "Spektrumanalysator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumanalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
- Kabelsätze für den Spectrum Analyzer
a) vom Gerät auf N,
b) vom Gerät auf SMA.
- Kalibrationsservice 3 Jahre
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Zwei Spektrumanalysatoren (Los 3)
Spektrumanalysator (38433300)
Spektrometer (38433000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Im Rahmen des ROLORAN-Projektes beabsichtigt die UniBw M, zwei Spektrumanalysatoren mit folgenden Anforderungen zu erwerben:
- Bandbreite 5kHz bis 3GHz
- bis 40MHz Analysebandbreite
- Pegelmessunsicherheit (100 MHz) < 0.3 dB
- 1 Hz bis 10 MHz RBW
- Das Gerät muss als mobil einsetzbarer "Spektrumanalysator" in ein Gesamtpaket zur RF Design Hochfrequenzmessung im Zeitbereich, im Frequenzbereich und deren Analyse mit folgenden Komponenten passen:
a) Vektorsignalgenerator,
b) Spektrumamalysator,
c) Schnelles Oszilloskop,
d) I/Q Recorder; die I/Q Recorder-Komponente ist bereits in Form des R&S IQR 100 vorhanden.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Funkerfassungsempfängers sowie von Signal- und Spektrumanalysatoren) sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Funkerfassungsempfängers sowie von Signal- und Spektrumanalysatoren) sind aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Telefonnummer.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2021/S 192-498984
15.11.2021
13:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
15.11.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
20.10.2021
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