Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Peripherie: Webcams der Kategorie Standard
ZIB 15.08 - 9906/21/VV : 1
Webkamera (30237240)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über Peripherie: Webcams der Kategorie "Standard"
1.900.000,00
EUR Euro
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
9906/21/VV : 1 "Peripherie: Webcams der Kategorie Standard" (dieses Verfahren)
9906/21/VV : 2 "Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben"
9906/21/VV : 3 "Peripherie: Webcams der Kategorie High-End"
Aus der Rahmenvereinbarung für "Peripherie: Webcams der Kategorie Standard" kann bis zu einer Höchstmenge von 47.500 Stück abgerufen werden.
1.900.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit widerspricht.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage
von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung
vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit füllen Sie bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 750.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe).
In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um
Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang
in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber
des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu
verwenden.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.11.2021
11:30
- Deutsch (DE)
31.12.2021
03.11.2021
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Akademie der Künste
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Aldb GmbH
Auswärtiges Amt
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverwaltungsamt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Bundestag
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Loeffler-Institut
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin
Nationale Anti Doping Agentur
SPD-Bundestagsfraktion
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
28.10.2021