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Ausschreibungsdetails

RV Peripherie: Webcams der Kategorie Standard (ZIB 15.08 - 9906/21/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.09.2021 (letzte Änderung am 28.10.2021)

03.11.2021 11:30

03.11.2021 11:30

ZIB 15.08 - 9906/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

28.10.2021 10:45

2021/S 191-494070

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Peripherie: Webcams der Kategorie Standard

ZIB 15.08 - 9906/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Webkamera (30237240)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Peripherie: Webcams der Kategorie "Standard"

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1.900.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:

9906/21/VV : 1 "Peripherie: Webcams der Kategorie Standard" (dieses Verfahren)

9906/21/VV : 2 "Peripherie: Webcams der Kategorie Gehoben"

9906/21/VV : 3 "Peripherie: Webcams der Kategorie High-End"

Aus der Rahmenvereinbarung für "Peripherie: Webcams der Kategorie Standard" kann bis zu einer Höchstmenge von 47.500 Stück abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.900.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit widerspricht.

Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom

Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage

von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung

vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.

Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,

§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit füllen Sie bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.

Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 750.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.

Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe).

In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um

Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht

abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand

anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können

nicht gewertet werden.

Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang

in Bezug auf die oben genannten Merkmale),

• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde

bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer

erbracht haben,

• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber

des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die

Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu

verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,

können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die

benannten Referenzen:

Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu

verwenden.

Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.11.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.12.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.11.2021

11:45

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

Akademie der Künste

Aktion Psychisch Kranke e.V.

Aldb GmbH

Auswärtiges Amt

Beschaffungsamt des BMI

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Geowissenschaften

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesgerichtshof

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundeskartellamt

Bundeskriminalamt

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundespatentgericht

Bundespolizei

Bundesrechnungshof

Bundessortenamt

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bundesverwaltungsamt

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.

Deutscher Bundestag

Deutsches Jugendinstitut e.V.

Deutsches Maritimes Zentrum e. V.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Die Autobahn GmbH des Bundes

DRK Suchdienst

Eisenbahn-Bundesamt

Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.

Friedrich-Ebert-Stiftung

Friedrich-Loeffler-Institut

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Heinrich-Böll-Stiftung e. V.

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Informationstechnikzentrum Bund

Johann Heinrich von Thünen-Institut

Kraftfahrt-Bundesamt

Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin

Nationale Anti Doping Agentur

SPD-Bundestagsfraktion

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte

Stiftung Wissenschaft und Politik

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.10.2021



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