Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Projekt 497: Markt- und Schwachstellenanalyse zur Sicherheit von Online-Wahlprodukten (MaSiOWa)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

29.09.2021

26.10.2021 14:00

26.10.2021 14:00

P 497

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

29.09.2021 07:00

2021/S 191-495933

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 497: Markt- und Schwachstellenanalyse zur Sicherheit von Online-Wahlprodukten (MaSiOWa)

P 497

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Untersuchung von drei bis fünf bereits auf dem Markt befindlichen Online-Wahlprodukten. Dabei sollen sowohl Schwachstellen als auch das erreichte Sicherheitsniveau geprüft und getestet werden. Insbesondere sollen die Produkte auf Online-Wahl spezifische Angriffe getestet werden, die in anderen Umfeldern nicht oder selten angewandt werden. Ziel des Projektes ist es, die Schwachstellen sowie das Potenzial von heute auf dem Markt befindlichen Online-Wahlprodukten zu kennen und darauf aufbauend Mindeststandards und Technische Richtlinien sowie Schutzprofile zu erstellen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Punkt II 1.4

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:7

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

AP 7 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Eine Beauftragung dieses optionalen AP ist bis zum Abschluss der obligatorischen AP möglich.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Ausschluss eines Interessenkonflikts

Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer

Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch

stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Insbesondere

darf es keine rechtlichen Hindernisse beispielsweise aufgrund von Verträgen oder Aufträgen mit den

Herstellern geben. Die Unbefangenheit muss gewährleistet sein. Eingeschlossen von dieser Bestätigung

ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.

Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.

Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit

dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit

vom genannten vor.

Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt),

so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in

diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend

beurteilt wird.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf

die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

2. Referenzen Marktanalyse

Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn

die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit

im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die

ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei der

Erstellung von Markt- und Schwachstellenanalysen.

Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen

im Bereich der Marktanalyse erworben haben.

Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:

- Auftraggeber inkl. Fachbereich

- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

- Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich

- Dauer

- Auftragsvolumen

Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Mindestanforderungen: Insgesamt ist mindestens eine geeignete Referenz vorzulegen. Referenzen

sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und

technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen

gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

3. Referenzen: Schwachstellenanalyse

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „technische Analyse von Sicherheitskriterien“

nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den

Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches

mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus

geht.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner

- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

- Umfang

- Dauer

- Auftragsvolumen

Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum das beschriebene Projekt aus Ihrer Sicht

die oben genannten Anforderungen erfüllt und somit als Referenz geeignet ist. Die Darstellung sollte

eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der

fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die

Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

4.Referenzen: Projekttätigkeit

Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich Online-Wahlprodukte die in

den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den

Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass Online-Wahlprodukte ein

wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner

- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

- Umfang

- Dauer

- Auftragsvolumen

Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte

aus Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz

geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht über -

schreiten.

Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der

fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die

Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

5. Technische Ausrüstung

Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung

steht und von Ihnen zur Erbringung der AP 4 und 5 eingesetzt wird. Als Mindestvoraussetzung wird

erwartet:

- Testumgebungen bereitstellen

- Erfahrung in mindestens drei Bereichen aus:

- reverse engineering

- Replay-Attacken

- Sniffing- und Spoofing-Tools

- SQL-injection

- Cross-Site-Scripting

- Eavesdropping

- Erfahrung in mindestens vier Bereichen aus:

- Penetrationstests

- Schwachstellenanalyse

- Fuzzing-Tests

- Jamming

- Schadcode-Analyse

- Netzwerk-Scan

- Quellcode-Analyse

- Nutzung von Analyse-Programmen wie z.B. Wireshark, tcpdump

6. Qualitätsmanagement

Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben

zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.

Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen

werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.10.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.10.2021

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das

Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige

Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer

Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156

Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf

Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs.

3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht

bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135

Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.09.2021



2adc1aaa-fab3-4f73-8314-0cc3b3f0cb0d