Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415279Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des Projekts "Lesestart: Weil uns Lesen weiterbringt. Ein Projekt für Kin-der mit Fluchterfahrung"
04513-3/26(2021)
Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)
Dienstleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der wissenschaftlichen Begleitung des Leseförderprojekts "Lesen bringt uns weiter. Lesestart für Kinder mit Fluchterfahrung", das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, Kindern mit Fluchterfahrung und ihren Eltern von ihrer Ankunft in Deutschland an, einen Zugang zur deutschen Sprache zu eröffnen und den Grundstein für eine gute Leseförderung und damit einen gelingenden Bildungsweg zu legen.
Deutschland (DE, NUTS 0)
Deutschland
s. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.01.2022
30.06.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
21.10.2021
12:00
- Deutsch (DE)
15.12.2021
21.10.2021
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
21.09.2021