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Ausschreibungsdetails

BfEE 21-09 Gutachten zum GEG und zur EPBD

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23.09.2021

28.10.2021 23:59

28.10.2021 23:59

Z23 / BfEE 21-09 Gutachten zum GEG und zur EPBD

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

29.09.2021 14:54

2021/S 186-483165

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

BfEE 21-09 Gutachten zum GEG und zur EPBD

Z23 / BfEE 21-09 Gutachten zum GEG und zur EPBD

II.1.2)
CPV-Code

Gutachterische Tätigkeit (71319000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gutachten zum GEG (Gebäudeenergiegesetzes) und zur EPBD ((Energy Performance of Buildings Directive).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)

Gutachterische Tätigkeit (71319000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A, NUTS 3)

Eschborn und Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das hier ausgeschriebene Vorhaben zielt auf die Analyse, Bewertung sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklungen von Anforderungen im GEG und in der EPBD-Novelle sowie den gebäuderelevanten Aspekten der EED-recast. Hierzu soll die derzeitige Anforderungssystematik der europäischen sowie nationalen Rechtslage überprüft und Alternativen erarbeitet werden. Dabei steht im Vordergrund, dass die neue Anforderungssystematik dazu beitragen muss, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich gemäß dem Zielpfad des Klimaschutzgesetzes bis 2030 und darüber hinaus wie vorgesehen weiter zu senken.

Es ist systematisch zu klären, mit welchen Leitgrößen in Zukunft die Anforderungen des THGneutralen Energieeinsatzes sowie der Energieeffizienz an die Gebäude gestellt werden sollen. Zusätzlich soll neben der Gebäudebilanzierung auch eine Lebenszyklusanalyse in den Blick genommen werden und untersucht werden, ob und ggfls. in welchem Umfang der Rahmen der derzeitigen Anforderungssystematik erweitert werden sollte. Auch die Leitgrößen der derzeitigen Anforderungen für den Neubau, Bestandsgebäude und einzelne Technologien sowie ihre Berechnungsmethoden sollen in diesem AP untersucht und bewertet werden. Ergebnisse dieses AP sollen Handlungsempfehlungen sein. Wichtig ist hierbei, dass die Vorschläge technisch sowie markt- und sozialverträglich umsetzbar sind.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.12.2021

14.12.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben zu Referenzprojekt

o Bezeichnung,

o Kunde,

o Projektzeitraum

o Benennung einer Kontaktperson

o Kurzbeschreibung

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

o Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000 €

o Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungswert von mindestens 500.000 € (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung)

Rein informatorische Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

o Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2

o Versicherungsnachweis oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass ieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.10.2021

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

29.10.2021

08:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/

Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.09.2021



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