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Ausschreibungsdetails

Merseburger Straße Mitte, Bahnstrom-und Kommunikationsanlagen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.09.2021 (letzte Änderung am 25.10.2021)

05.11.2021 11:00

05.11.2021 11:00

A 2021/04

Sachsen-Anhalt: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft

26.10.2021 15:00

2021/S 186-484837

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung - Sektoren

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Ort:Halle (Saale)
NUTS:Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):V//VS
Telefon:+49 345-5815115
Fax:+49 345-5815129
Hauptadresse: http://www.havag.com

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.6)
Haupttätigkeit(en)

Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Merseburger Straße Mitte, Bahnstrom-und Kommunikationsanlagen

A 2021/04

II.1.2)
CPV-Code

Bauarbeiten für Straßenbahnlinien (45234126)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Merseburger Straße anschließend an dem Nordteil mit dem Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte weiter ausgebaut und die Anlagen der HAVAG erneuert. Das Vorhaben ist in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten gegliedert. Der erste Bauabschnitt BA 1.1 beginnt 220 m nördlich der Huttenstraße und endet 80 m südlich hinter der Anliegerstraße Am Bergmannstrost. Der zweite Bauabschnitt BA 1.2 beginnt an der Albert Ebert-Straße und endet an der Bunastraße. In beiden Bauabschnitten werden alle Komponenten der Bahnstromversorgung, der Kommunikationsanlagen sowie der Haltestellenausrüstung grundhaft erneuert.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stadtbahnbauarbeiten (45234129)

II.2.3)
Erfüllungsort

Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Bahnstromanlagen

o 3.450 m Speisekabel

o 3.250 m Rückleiterkabel

o 1.550 m Niederspannungskabel

o 7 Bahnstromkabelverteiler

o 3 Steuerschränke

o Nachrüstung BUW Turmstraße mit Mosaikschaltbild und USV

Haltestellenausrüsten

o Komplette Erneuerung der Haltestellenausrüstung an drei Haltestellen mitsamt Haltestellenbeleuchtung

Kommunikationsanlagen

-> BA 1.1

o 2 FM-Kabelverteilerschränke

o Nachrüstung der Fernwirktechnik im BUW Turmstraße

o Erweiterung der Fernwirktechnik im BUW 13

o 1.350 m LWL-Querverbindung zwischen BUW 8 u. BUW 13

o Installation von akustischen und optischen Fahrgastinformationsanlagen an drei Haltestellen

o Anbindung der Haltestellen an das LWL-Netz der HAVAG

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.03.2022

04.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a)

- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A11)

- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A12)

- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A13)

- Erklärung Kernarbeitsnormen (Anlage A14)

- Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage A15)

- Erklärung Nachunternehmereinsatz (Anlage A16, A17)

- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 1 Jahr, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A23)

Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.

b) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A17 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.

c) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A18 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A19 mit dem Angebot vorgelegt werden.

d) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A18 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.

e) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),

- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen

- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen

f) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils

bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angabe in Anlage A11 (Formblatt 124)

Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.

III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

- Gewerbezentralregisterauszug (Anlage A24)

- Anlagen A12-A15

ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.

III.1.6)
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten

a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A25)

Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.

b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A26), 422 (Anlage A27) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A28)

III.1.7)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB

III.1.8)
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss

Im Fall einer Bietergemeinschaft:

- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,

- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A10 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die

Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.11.2021

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.11.2021

11:00

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.

Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich

über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.

h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.

j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den

Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale

der eingereichten Kopien zu verlangen.

k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.10.2021



Versionsverlauf

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21.10.2021


25.10.2021




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