Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Patrone 9x19 VMR
332-2021-0442
Munition (35330000)
Lieferauftrag
Patronen Kal. 9 x19mm VMR, Bleikern
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Die Leistung umfasst ca. 70 Dienststellen der Bundeszollverwaltung
im Bereich der Bundesrepublik Deutschland
Abschluß einer Rahmenvereinbarung über 36 Monate mit Verlängerungsoption
von 12 Monaten
Mindestbestellmenge:
500.000 Stück
Geschätzte Bestellmenge:
2.500.000 Stück
Maximalbestellmenge:
2.750.000 Stück
Preis
15.11.2021
14.11.2024
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.10.2021
11:00
- Deutsch (DE)
06.12.2021
21.10.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben.
In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform unter http://evergabe-online.de
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Hinweise für Bewerber /Bieter zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den link
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
20.09.2021