Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fliegerkombination, blau, flammhemmend
B 17.13 - 0266/21/VV : 1
Spezial-Arbeitskleidung (18130000)
Lieferauftrag
Fliegerkombination, blau, flammhemmend
Flugkleidung (18132000)
Hochtaunuskreis (DE718, NUTS 3)
Bundespolizei VersL Hundstadt
- Zentraler Versand für Bekleidung -
61279 Grävenwiesbach
• Die Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge) beträgt:
400 Stück Fliegerkombination, blau, flammhemmend
• Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt:
2.000 Stück Fliegerkombination, blau, flammhemmend
Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 2.000 Stück Fliegerkombination, blau, flammhemmend abgerufen werden können.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.11.2021
11:30
- Deutsch (DE)
14.01.2022
18.11.2021
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und
Muster einzureichen:
• ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindern-
den Eintragungen besitzt.
• ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist
Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbe-
dingungen elektronisch" zu beachten.
• ausgefüllte Anlage Ergänzende Vertragsbedingungen
"Kernarbeitsnormen ILO"
- Auftragsbezogene Nachweise:
• Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von
Zertifikaten, Material- Datenblättern, technischen Datenblättern
oder Werksprüf-Zertifikaten des jeweiligen Herstellers
• folgendes Angebotsmuster ist fristgerecht auf dem Postweg
einzureichen:
1 Stück Fliegerkombination, blau, flammhemmend in der Größe H50
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.09.2021