Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung
ZR5-1133-2021-152-16-BL5
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Dienstleistungen
Abfallentsorgung für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
Ja
alle Lose
Altpapierentsorgung
Altpapiersammlung (90511400)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Sortieren und Verwerten von Altpapier (Papier, Pappe, Karton et cetera) aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Papierabfällen erforderlichen Sammelbehälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 1 zu entnehmen.
Preis
01.01.2022
31.12.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.
nein
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen, Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte
Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Hochdruckreinigung der Abscheideranlagen für Nassmüll, Speisereste sowie der Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 2 zu entnehmen.
Preis
01.01.2022
31.12.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.
nein
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung sonstiger Abfälle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Abfällen erforderlichen Behälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 3 zu entnehmen.
Preis
01.01.2022
31.12.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.
nein
nein
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 11.1 genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 11.1 genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
Los 1:
- Angabe von einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von Altpapier im Umleerverfahren (vergleichbares Auftragsvolumen = 1.500 Tonnen). Die Referenz wird anhand der Kontaktdaten überprüft. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 1 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Los 2:
- Angabe von je einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von:
- Nassmüll/Speisereste (vergleichbares Auftragsvolumen = 240 m³)
- Fettabscheider (vergleichbares Auftragsvolumen = 120 m³)
- Koaleszenzabscheider (vergleichbares Auftragsvolumen = 15 m³).
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Es kann für jede Entsorgungsart eine einzelne Referenz eingereicht werden. Es ist aber ebenso möglich, verschiedene Entsorgungsarten (Nassmüll/Speisereste, Fettabscheider, Koaleszenzabscheider) gemeinsam mit einer Referenz zu belegen. Die individuellen Mindestanforderungen pro Entsorgungsart müssen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls die Auftragsvolumina der Entsorgungsarten auseinander gerechnet werden müssen.
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 2 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass zur Abtankung der Anlagen die erforderlichen Schläuche sowie Hochdruckschläuche mit Schlauchlängen bis zu 100 m verfügbar sind.
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Los 3:
- Angabe von je einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Darüber hinaus müssen die Referenzen vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von:
- vergleichbaren nicht gefährlichen Abfällen im Umleerverfahren (vergleichbares Auftragsvolumen = 440 t)
- von vergleichbaren nicht gefährlichen Abfällen über Wechsel-Austauschcontainer (vergleichbares Auftragsvolumen = 100 t)
- von vergleichbaren gefährlichen Abfällen (vergleichbares Auftragsvolumen = 60 t). Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Es kann für jede Entsorgungsart eine einzelne Referenz eingereicht werden. Es ist aber ebenso möglich, verschiedene Entsorgungsarten (nicht gefährliche Abfälle und gefährliche Abfälle) gemeinsam mit einer Referenz zu belegen. Die individuellen Mindestanforderungen pro Entsorgungsart müssen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls die Auftragsvolumina der Entsorgungsarten auseinander gerechnet werden müssen.
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 3 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 Gewerbeabfallverordnung sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 Gewerbeabfallverordnung umgesetzt werden.
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
14.10.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2021
14.10.2021
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Nähere Informationen sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
- Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
16.09.2021