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Ausschreibungsdetails

Abfallentsorgung (ZR5-1133-2021-152-16-BL5)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.09.2021 (letzte Änderung am 16.09.2021)

14.10.2021 12:00

14.10.2021 12:00

ZR5-1133-2021-152-16-BL5

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

16.09.2021 11:21

2021/S 179-466266

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat ZR 5 - Vergaben
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Abfallentsorgung

ZR5-1133-2021-152-16-BL5

II.1.2)
CPV-Code

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abfallentsorgung für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Altpapierentsorgung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Altpapiersammlung (90511400)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Sortieren und Verwerten von Altpapier (Papier, Pappe, Karton et cetera) aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Papierabfällen erforderlichen Sammelbehälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 1 zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen, Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Hochdruckreinigung der Abscheideranlagen für Nassmüll, Speisereste sowie der Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 2 zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

Entsorgung sonstiger Abfälle

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Abfällen erforderlichen Behälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 3 zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2025, ohne dass es eine Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 11.1 genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 11.1 genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

Los 1:

- Angabe von einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von Altpapier im Umleerverfahren (vergleichbares Auftragsvolumen = 1.500 Tonnen). Die Referenz wird anhand der Kontaktdaten überprüft. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.

- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 1 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.

- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

Los 2:

- Angabe von je einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von:

- Nassmüll/Speisereste (vergleichbares Auftragsvolumen = 240 m³)

- Fettabscheider (vergleichbares Auftragsvolumen = 120 m³)

- Koaleszenzabscheider (vergleichbares Auftragsvolumen = 15 m³).

Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Es kann für jede Entsorgungsart eine einzelne Referenz eingereicht werden. Es ist aber ebenso möglich, verschiedene Entsorgungsarten (Nassmüll/Speisereste, Fettabscheider, Koaleszenzabscheider) gemeinsam mit einer Referenz zu belegen. Die individuellen Mindestanforderungen pro Entsorgungsart müssen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls die Auftragsvolumina der Entsorgungsarten auseinander gerechnet werden müssen.

- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 2 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung, dass zur Abtankung der Anlagen die erforderlichen Schläuche sowie Hochdruckschläuche mit Schlauchlängen bis zu 100 m verfügbar sind.

- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.

- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

Los 3:

- Angabe von je einer geeigneten Referenz über eine in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung) erbrachte Leistung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Darüber hinaus müssen die Referenzen vergleichbar sein hinsichtlich der Entsorgung von:

- vergleichbaren nicht gefährlichen Abfällen im Umleerverfahren (vergleichbares Auftragsvolumen = 440 t)

- von vergleichbaren nicht gefährlichen Abfällen über Wechsel-Austauschcontainer (vergleichbares Auftragsvolumen = 100 t)

- von vergleichbaren gefährlichen Abfällen (vergleichbares Auftragsvolumen = 60 t). Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Es kann für jede Entsorgungsart eine einzelne Referenz eingereicht werden. Es ist aber ebenso möglich, verschiedene Entsorgungsarten (nicht gefährliche Abfälle und gefährliche Abfälle) gemeinsam mit einer Referenz zu belegen. Die individuellen Mindestanforderungen pro Entsorgungsart müssen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls die Auftragsvolumina der Entsorgungsarten auseinander gerechnet werden müssen.

- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die in Los 3 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Nachweis über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 Gewerbeabfallverordnung sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 Gewerbeabfallverordnung umgesetzt werden.

- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind.

- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.10.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.10.2021

13:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Nähere Informationen sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

- Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.09.2021



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