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Ausschreibungsdetails

Gebäudereinigung Modulbau (ZR5-1133-2021-203-16-BL5)

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10.09.2021 (letzte Änderung am 21.09.2021)

13.10.2021 12:00

13.10.2021 12:00

ZR5-1133-2021-203-16-BL5

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

21.09.2021 14:26

2021/S 177-461582

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ZR 5
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Gebäudereinigung Modulbau

ZR5-1133-2021-203-16-BL5

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Modulbau des Deutschen Bundestages.

Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen in dem Dienstgebäude Modulbau des Deutschen Bundestages. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Modulbau des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil.

Der Modulbau ist ein aus 400 Modulen bestehender Gebäudekomplex. Er dient im Wesentlichen der Unterbringung der Abgeordnetenbüros und der dazugehörigen Servicebüros der Bundestagsverwaltung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild.

Zum Leistungsumfang gehören die Reinigung der Büroräume, Besprechungsräume, Teeküchen, Verkehrsflächen und Sanitärräume.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Deutscher Bundestag

Adele-Schreiber-Krieger Straße 6

10117 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Jährlich ist eine Gesamtfläche von 2.719.553,84 m² zu reinigen.

Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:

- 58,30 % Hauptnutzfläche,

- 5,95 % Nebennutzfläche und

- 35,75 % Verkehrsfläche.

Die detaillierte Aufstellung der Raumarten ist Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre,

und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht

spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch

die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige

Kündigungsrecht. Der Vertragszeitraum endet spätestens am

31. Dezember 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister

beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem

Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als

30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur

Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der

Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und

§ 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für

grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland

beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG)

beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks

(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von

Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des

Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme

mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden)

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der

Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der

Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren

erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein

hinsichtlich der Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit

vergleichbarer Nutzungsart. Bei einer Referenz muss das

Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen

Angebotssumme netto betragen. Die Referenzen werden

anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen

durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die

geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.

- Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001

(Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie aktuelles

Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder

gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Falls Sie diese

Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können

beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die

Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit

zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung

nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm

eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den

Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann

auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des

Vertragszeitraumes nachzuweisen.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,

ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der

Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des

Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft

haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen

beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen

gemeinsam erfüllt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.10.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.10.2021

13:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.09.2021



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